KARLSRUHE. Die Beschränkungen für homosexuelle Lebenspartnerschaften beim Adoptionsrecht sind verfassungswidrig. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes dürfen Homosexuelle damit künftig die von ihren Lebenspartnern adoptierten Kinder ebenfalls adoptieren. Bisher waren solche sogenannten „Sukzessivadoptionen“ nur in der Ehe möglich.
Die Richter urteilten am Dienstag, die bisherigen Regelungen verstießen gegen das Recht auf Gleichbehandlung. Bereits seit 2005 dürfen Homosexuelle in Lebenspartnerschaften die leiblichen Kinder ihres Partners adoptieren. Hintergrund des aktuellen Urteils ist die Klage einer Medizinerin, die das aus Bulgarien stammende Adoptivkind ihrer Partnerin annehmen wollte.
Lob für das Urteil kam vom Parlamentarischen Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck. „Es ist ein guter Tag für die Kinder und ein Durchbruch bei der Gleichstellung“, schrieb der Abgeordnete auf Facebook. Das bisherige Verbot sei widersinnig und habe nicht dem Kindeswohl entsprochen. Die Karlsruher Entscheidung bezeichnete er als „Niederlage der homophoben Politik der Merkel-Regierung“. (ho)