BERLIN. Die Bundestagsfraktion der Linkspartei befürchtet negative Auswirkungen für Schrotthändler und Altkleidersammler. Nach dem im Sommer 2012 geänderten Kreislaufwirtschaftsgesetzes müssen diese nun ihr Gewerbe bei jeder Kommune anzeigen und nachweisen, leistungsfähiger als die Kommune zu sein sowie Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen. Auch können Kommunen gewerbliche Sammlungen bei Privathaushalten unter Auflagen stellen oder gänzlich verbieten.
„Besonders betroffen“ seien durch die Gesetzesänderung vor allem Zigeuner, „die traditionell seit Generationen als Familienbetriebe die Branche beherrschen“, heißt es in einer Kleinen Anfrage der Linkspartei. „Ihre berufliche Existenz ist gefährdet, ihnen droht Erwerbslosigkeit und Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen.“
Minderheitenschutz für Berufszweige?
Hinzu kämen Diffamierungen der Altstoffsammler durch die Kommunen. Empört zeigte sich die Linkspartei beispielsweise über ein Schreiben des Landratsamtes Würzburg an einen Altstoffsammler, in dem eine bei „sonstigen gewerblichen Altmetall-Sammlungen des Öfteren zu beobachtende Begleitkriminalität“ angesprochen wird. Betroffene sähen darin eine „Diffamierung“. „Gerade für uns ältere Familienmitglieder ist dieser Zustand sehr beängstigend und traurig“, klagte die Gemeinschaft der Schrotthändler/Altkleidersammler Uffenheim gegenüber der Fraktion.
Die Linkspartei bittet die Bundesregierung nun um eine Stellungnahme, inwiefern sich aus dem Abkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten „ein besonderer Schutz von Sinti und Roma auch bezüglich ihrer traditionellen und seit Generationen ausgeübten beruflichen Tätigkeiten“ ableite. Denn eine „größere Zahl“ von Zigeunern sei nun „in ihrer beruflichen Existenz bedroht“. (FA)