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Verfassungsgericht: Sachsen-Anhalt drängt weiter auf NPD-Verbot

Verfassungsgericht: Sachsen-Anhalt drängt weiter auf NPD-Verbot

Verfassungsgericht: Sachsen-Anhalt drängt weiter auf NPD-Verbot

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Verfassungsgericht
 

Sachsen-Anhalt drängt weiter auf NPD-Verbot

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hat sich erneut für ein NPD-Verbot ausgesprochen. „Die NPD verfolgt Ziele, die im Gegensatz zu den Werten des Grundgesetzes stehen, sie ist rassistisch, fremdenfeindlich und antidemokratisch.” Unterdessen will die NPD ihre Verfassungstreue durch das Verfassugsgericht prüfen lassen.
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Unwort, Umfrage, Alternativ

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Reiner Haseloff: Drängt weiter auf NPD-Verbot Foto: Wikimedia/Holwegener

MAGDEBURG. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hat sich erneut für ein NPD-Verbot ausgesprochen. „Die NPD verfolgt Ziele, die im Gegensatz zu den Werten des Grundgesetzes stehen, sie ist rassistisch, fremdenfeindlich und antidemokratisch“, sagte er der Leipziger Volkszeitung. Es sei wichtig, daß Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat eine einheitliche Position fänden.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hatte sich in der Vergangenheit mehrfach skeptisch zu einem neuen Verbotsanlauf gezeigt. Die Gesinnung einer Partei reiche nicht aus, um sie zu verbieten. Zudem habe die Partei bei den jüngsten Wahlen meist schlechte Ergebnisse erzielt, betonte Friedrich. „Bei der Wahl in Nordrhein-Westfalen bekam die Partei nur 0,5 Prozent, und hat damit noch nicht einmal mehr Wahlkampfkostenerstattung erhalten.“

NPD will eigene Verfassungstreue prüfen lassen

Die rechtsextreme NPD hat unterdessen einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, in der sie eine Überprüfung ihrer Verfassungskonformität fordert. Ein Gerichtssprecher bestätigte nach dpa-Angaben den Eingang eines entsprechenden Schreibens.

NPD-Chef Holger Apfel rechtfertige das Vorgehen mit den Nachteilen, der die Partei ausgesetzt sei, wenn sie als „verfassungsfeindlich“ oder „verfassungswidrig“ bezeichnet werde. „Wir haben jetzt genug davon, daß die selbsternannten Tugendwächter in Berlin unsere Partei ständig als verfassungswidrig diffamieren.“ Sollten die Karlsruher Richter die Anträge nicht annehmen, kündigte er einen Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg an. (ho)

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