BERLIN. Der Bundestag will die Mittel zur Entschädigung von Opfern extremistischer Gewalt verdoppeln. Der Haushaltsausschuß des Bundestags beschloß am Mittwoch einstimmig, die Gelder für die sogenannten Härteleistungen im Etat des Bundesjustizministeriums für den Haushalt 2013 von derzeit 500.000 Euro auf eine Million Euro zu erhöhen.
Der zusätzliche Betrag sei aufgrund der massiv gestiegenen Fallzahlen während der Ermittlungen zur Zwickauer Terrorzelle notwendige geworden, begründeten die Abgeordneten ihre Entscheidung. Finanziert werden soll die Erhöhung durch Einsparungen im Justizetat, zum Beispiel durch verringerte Ausgaben für Informationstechnologie.
„Wichtiges Signal an alle Opfer extremistischer Verbrechen“
Der haushaltspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Norbert Barthle (CDU), sagte laut der Nachrichtenagentur dapd, die Verdopplung des Budgets sei gerade vor dem Hintergrund der mutmaßlich von der rechtsextremen Zwickauer Zelle begangenen Verbrechen „ein wichtiges und richtiges Signal an alle Opfer extremistischer Verbrechen“.
Für die Verwaltung der Gelder und die Entscheidung über Entschädigungsanträge von Opfern extremistischer Gewalt ist seit 2007 das Bundesamt für Justiz zuständig. Die rot-grüne Bundesregierung hatte 2001 erstmals Gelder für Opfer rechtsextremer Gewalt zur Verfügung gestellt. Das Budget betrug damals zehn Millionen D-Mark. Entschädigt wurden allerdings ausschließlich Opfer rechtsextremer, antisemitischer oder fremdenfeindlicher Gewalt.
Dies änderte sich unter der schwarz-gelben Koalition. Seitdem können alle Gewaltopfer von Extremisten, auch von Linksextremisten und Islamisten, einen Antrag auf Härteleistungen stellen. (krk)