BERLIN. Der Chefredakteur der Jungen Welt, Arnold Schölzel, ist vom Vorwurf der Billigung einer Straftat freigesprochen worden. Das Amtsgericht Tiergarten urteilte, daß die Wiedergabe einer Rede der RAF-Terroristin Inge Viett im Januar keine Straftat darstellt.
Viett hatte in ihrer Rede Gewalt gegen die Bundeswehr gerechtfertigt. Wörtlich sagte sie: „Wenn Deutschland Krieg führt und als Anti-Kriegsaktion Bundeswehr-Ausrüstung abgefackelt wird, dann ist das eine legitime Aktion, wie auch Sabotage im Betrieb an Rüstungsgütern. Auch wilde Streikaktionen, Betriebs- oder Hausbesetzungen, militante antifaschistische Aktionen, Gegenwehr bei Polizeiattacken etc.“
Verfahren gegen Viett
Gegen Viett ist aufgrund dieser Rede ebenfalls ein Verfahren wegen der Billigung von Straftaten anhängig, nachdem die Staatsanwaltschaft im Juni Anklage gegen sie erhoben hat. Im August ist ein Verhandlungstermin geplatzt, weil Viett verhandlungsunfähig war.
Das Verfahren gegen Schölzel, der als Inofizieller Mitarbeiter für die Stasi Studenten ausspionierte, hingegen war schnell beendet. Laut einem Bericht des Neuen Deutschland habe der Anwalt des Chefredakteurs, Johannes Eisenberg, argumentiert, auch in anderen Medien (Spiegel, ARD) hätten Personen Straftaten befürwortet, ohne daß diese dafür zur Rechenschaft gezogen worden seien. Dem schloß sich der Richter an. Wenn der Staat die Medien wegen eines Berichts über solche Ereignisse verfolge, dann sei die Pressefreiheit in Gefahr, sagte er in seiner Urteilsbegründung. (rg)