Die Wahl zum Abgeordnetenhaus in Berlin ist vorbei. Damit sind – zumindest für die Politik – die Brandanschläge auf Kraftfahrzeuge derzeit kein Thema mehr, das man ernsthaft weiter verfolgen müßte. Natürlich wird die Politik ihrer rechtsstaatlichen Rolle gerecht werden und das Eigentum der Bürger schützen wollen. Aber man hört derzeit keine Politikerstimmen mehr, die dieses Thema auf die Agenda heben wollen. Vor der Berlin-Wahl war das noch anders; mit „großer Sorge“ schaute Bundeskanzlerin Merkel damals auf mutwillig angezündete Autos in Berlin und fragte sich: „Was ist das für ein Verhalten? Menschenleben werden kaltblütig aufs Spiel gesetzt.“
Die Polizei feiert derweil kleinere Erfolge. Ende September berichteten die Medien, daß „im Kampf gegen die Serie von Brandanschlägen auf Fahrzeuge in der Berlin der Polizei möglicherweise ein Fahndungserfolg gelungen“ sei. „Ein 25jähriger wurde am Samstagmorgen im Stadtteil Mitte nach einer Autobrandstiftung festgenommen, wie die Polizei mitteilte.“
Auch diese Woche hat die Polizei einen Autobrandstifter festgenommen. Der 29jährige wurde von einem Anwohner beobachtet und dann von Polizisten festgenommen. Abends wurde er wieder freigelassen. Man darf sich bei diesem Fahndungsergebnis dennoch fragen, ob es einen Erfolg darstellt. In diesem Jahr sollen allein in der Hauptstadt über 600 Fahrzeuge beschädigt worden sein. Wenn man dann mal einen Brandstifter schnappt, erscheint dies eher als kleiner, dürftiger Ermittlungserfolg.
Beinahe straffreies Abfackeln
Der volkswirtschaftliche Schaden ist enorm – nicht nur für Versicherungsgesellschaften. Denn nicht jedes Auto ist kaskoversichert. Bei nur haftpflichtversicherten Fahrzeugen bleibt der Eigentümer letztendlich auf seinem Schaden sitzen. Natürlich hätte er einen Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Brandstifter, aber … jetzt weiterzudenken wäre geradezu lächerlich! Obwohl es jeweils eine Brandstiftung – oft mit einem politischen Hintergrund – darstellt, sind die Strafen für erwischte Brandstifter eher milde. 22 Monate auf Bewährung für einen 43 Jahre alten Täter. In einem anderen Fall ebenfalls 22 Monate sogar für einen geständigen Wiederholungstäter. Und in drei anderen Fällen wurde ein und dieselbe Frau aus Mangel an Beweisen jeweils freigesprochen.
Richterschelte möchte ich diesem Zusammenhang nicht betreiben, denn mir fehlt der genaue Sachverhalt, um mir eine Meinung zu den Urteilen und den Freisprüchen bilden zu können. Es ist aber zumindest für die Bevölkerung und für die fahndende Polizei ein ernüchterndes Ergebnis, wenn das Abfackeln von Eigentum solche Strafen nach sich zieht.
Verharmlosungen der Brandstiftungen als „Zündeleien“
Ein weiteres Problem ist immer noch die Verharmlosung der Brandstiftungen in den Medien. Auf einem Radiosender vornehmlich für Jugendliche sprach man von „Zündeleien“. Nichts für ungut, aber wenn seit August in Frankfurter Stadtteilen regelmäßig Fahrzeuge angesteckt werden und oft ein Schaden von über 55.000 Euro entsteht, ist das Wort „Zündelei“ nicht angemessen. Vielmehr sollte der Schutz fremden Eigentums im Vordergrund des Berichts stehen, auch wenn dies nicht cool ist. Pkws aus Sensationslust, Frust, Langeweile oder sonstigen persönlichen Problemen in Brand zu stecken, muß gesellschaftlich verachtet werden. Und die Medien müssen dazu ihren Beitrag leisten.
Die Meldungen hinsichtlich solcher Eigentumsdelikte sind für uns leider schon zur Routine geworden, nicht nur in Berlin. In Darmstadt, Wiesbaden, Hamburg, Frankfurt, Heilbronn und zahlreichen anderen deutschen Städten brennen auch Autos. Es täte den Landespolitikern gut, diese Brandstiftungen nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Nachdem man Übung im Anzünden von Kraftfahrzeugen hat, zündet man vielleicht ein anderentags etwas an, was noch mehr Aufmerksamkeit und Sensationslust weckt. Und spätestens dann sind Menschenleben in Gefahr.