DRESDEN. Der Vorsitzende der Linksfraktion im sächsischen Landtag, André Hahn, genießt vorerst auch weiterhin parlamentarischen Schutz vor Strafverfolgung. Der Parlamentsausschuß des Dresdner Landtags setzte am Donnerstag ein Verfahren zur Aufhebung der Immunität Hahns wegen seiner Beteiligung an einer Sitzblockade aus.
Die Entscheidung des Gremiums, dem Vertreter aller Parteien angehören, fiel einstimmig aus. Die Mitglieder des Ausschusses fühlten sich offenbar von der Staatsanwaltschaft Dresden nicht ausreichend über die Gründe für den Antrag zur Aufhebung der Immunität des Linken-Politikers informiert und forderten von der Behörde weitere Details.
Die NPD kritisierte zudem, daß es sich bei dem Verfahren lediglich um einen symbolischen Akt handle. Es sei nicht erkennbar, warum Hahns Immunität aufgehoben werden solle, wenn in anderen, vergleichbaren Fällen die Ermittlungen eingestellt oder erst gar nicht eingeleitet worden seien, sagte Fraktionssprecher, Thorsten Thomsen, der JF. Man sei daher gespannt, wie die Staatsanwaltschaft ihren Antrag nun begründen werde.
Staatsanwaltschaft sieht Hahn als führenden Kopf
Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen Hahn und andere prominente Politiker der Linkspartei wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz.
Hahn hatte sich im Februar 2010 bei der rechtswidrigen Blockade des Trauermarschs der NPD-nahen Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland zur Erinnerung an die Bombardierung Dresdens beteiligt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, daß Hahn eine führende Rolle bei der Organisation und Durchführung der Blockade hatte. (krk)