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Dresden: Thierse rechtfertigt Kritik an Polizei

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Dresden: Thierse rechtfertigt Kritik an Polizei

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Dresden
 

Thierse rechtfertigt Kritik an Polizei

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) hat seine Kritik am Vorgehen der Polizei während der Demonstration der Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland in Dresden verteidigt. Er habe nicht die Polizisten beleidigt, sondern nur eine kritische Meinung an deren Einsatz geäußert.
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Weißmann, Reich, Republik, Nachkriegsrechte

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Wolfgang Thierse (SPD): Der Bundestagsvizepräsident verteidigt seine Kritik an der Polizei Foto: Wikipedia/Christoph Müller (CC-Lizenz) https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/legalcode

BERLIN. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) hat seine Kritik am Vorgehen der Polizei während der Demonstration der Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO) in Dresden verteidigt. Er habe keinen sächsischen Polizisten beleidigt, sondern „nur eine kritische Meinung zum Polizeieinsatz am 19. Februar geäußert“, sagte Thierse der Sächsischen Zeitung.

Thierse hatte sich am vergangenen Sonnabend darüber beklagt, daß die Polizei die Demonstration der JLO absicherte und nichtgenehmigte Gegenproteste unterband: „Die Polizei ist eben vollauf damit beschäftigt, die Neonazis zu schützen. Das ist so. Das ist sächsische Demokratie“, sagte er dem MDR. Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, und der Generalsekretär der sächsischen CDU, Michael Kretschmer, hatten Thierse daraufhin scharf kritisiert und seinen Rücktritt gefordert.

„Antidemokratische und antirechtsstaatliche Minderheitsmeinungen“

Der Bundestagsvizepräsident erwiderte dazu, er habe in Dresden den Eindruck gehabt, „daß Stadt und Polizei das Demonstrationsrecht der Neonazis schützen und dabei das Demonstrationsrecht der Demokraten einschränken“. Dies halte er nach wie vor für problematisch. Seine Bemerkung, dies sei „sächsische Demokratie“, wollte der SPD-Politiker dagegen als Ironie verstanden wissen.

Dem Dresdner Verwaltungsrichter Robert Bendner, der am Donnerstag angeführt hatte, daß es auch Aufgabe des Rechtsstaates ist, das Recht auf freie Äußerung ungeliebter Minderheitsmeinungen zu ermöglichen, entgegnete Thierse, „es handelt sich leider nicht nur um ‘ungeliebte’, sondern um antidemokratische und antirechtsstaatliche Minderheitsmeinungen“. Der Konflikt lasse sich im übrigen nur durch ein NPD-Verbot lösen. Diese Forderung seiner Partei scheitere aber stets an der Union.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft erneuerte unterdessen ihre Rücktrittsforderung. In einer Mitteilung warf der sächsische Landesverband Thierse vor, „vom Wirken der Demokratie, des Rechtsstaates und von der hart erkämpften Meinungsfreiheit keine Ahnung“ zu haben. „Wir finden es widerlich, daß sich Mitglieder des deutschen Bundestags, noch dazu als dessen Vizepräsident, so über Polizeibeamte äußern, und verurteilen diese Äußerungen auf das schärfste“, hieß es in der Erklärung. (krk)

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