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Österreichische Bank ficht Urteil zur Rückzahlung von SED-Millionen an

Österreichische Bank ficht Urteil zur Rückzahlung von SED-Millionen an

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Österreichische Bank ficht Urteil zur Rückzahlung von SED-Millionen an

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Logo der Bank Austria: Betrag nicht vorsorglich in der Bilanz zurückgestellt Foto: www.bankaustria.at

BERLIN/ZÜRICH. Die Bank Austria (BA) wird gegen das Urteil eines Schweizer Gerichts in Berufung gehen, das sie zur Rückzahlung von Geldern aus dem Vermögen der früheren DDR-Staatspartei SED (jetzt Linkspartei) verurteilt hatte.

Die Mailänder Unicredit als Mutter der Bank Austria war vergangene Woche in zweiter Instanz zu 230 Millionen Euro Schadenersatzzahlung an die östlichen Bundesländer verurteilt worden. Die BA habe Beihilfe zur Untreue geleistet und ihre Sorgfaltspflicht verletzt. Das Obergericht des Kantons Zürich revidierte damit ein Urteil der Vorinstanz zum verschwundenen Vermögen der DDR-Firma Novum.

Aufschiebende Wirkung des Urteils beantragt

Die frühere Novum-Chefin Rudolfine Steindling soll nach dem Ende der DDR etwa 250 Millionen D-Mark von der Länderbank (später BA) auf Konten bei deren Tochter-Bank in Zürich transferiert und anonym angelegt haben. Sie hatte das Geld als KPÖ-Eigentum betrachtet, das Oberverwaltungsgericht Berlin sprach es der DDR-Treuhandnachfolgeanstalt BvS zu.

Da das Urteil wegen der Berufung der BA noch nicht rechtskräftig ist und die Anwälte der Bank auch die aufschiebende Wirkung des Urteils beantragt haben, müssen die Bundesländer vorerst noch auf die Zahlungen warten.

Nach Meldungen österreichischer Zeitungen sei der Richterspruch aus der Schweiz für die Bank überraschend gekommen. Das Institut habe den fälligen Betrag nicht vorsorglich in der Bilanz zurückgestellt. (fis/vo)

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