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Böse Autobahnen – gute Nummernkonten?

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Böse Autobahnen – gute Nummernkonten?

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„Der Staat darf sich nicht erpressen lassen.“ Dieser Satz artikuliert seit der Entführung von Hanns-Martin Schleyer durch die RAF die Staatsräson im Umgang mit Terroristen. Auch wenn es noch so hart ist: Notfalls müssen, im Interesse des Ganzen, Opfer gebracht werden. Zwar wird spekuliert, ob bei einzelnen Geiselnahmen nicht doch Lösegeld gezahlt worden sein könnte, aber „offiziell“ gilt dieses an potentielle Nachahmer adressierte Prinzip aus der Ära Schmidt.

Angela Merkel hat es 2007 bei den Entführungen deutscher Staatsbürger im Irak sowie in Afghanistan beibehalten – „Berlin läßt sich nicht erpressen“, ließ sie seinerzeit verlauten –, und ihr damaliger Innenminister Wolfgang Schäuble scheiterte mit seinem Versuch, von Terroristen besetzte Passagierflugzeuge abschießen zu lassen, vor dem Bundesverfassungsgericht.

Wenn es um Geld statt um Menschen geht, wird die Staatsräson anders ausgelegt. Zukünftige Erpreßbarkeit durch weitere Angebote von Bankdaten-Diebesgut ist plötzlich nicht mehr so schlimm, denn der Schaden – immer neue Zahlungen und, je nach Auslegung, sogar staatliche Rechtsbrüche (Hehlerei, Begünstigung, Aufforderung zu Straftaten) – wird durch den Nutzen bei der „Ergreifung“ von „Steuersündern“ womöglich hundertfach aufgewogen. „Vom Ziel her“ müsse man, laut Merkel, alles tun, um in den Besitz dieser Daten zu kommen; und schon melden sich immer neue Nachahmungstäter.

Bankgeheimnis „überlebt“

Wie steht es nun um die Erpreßbarkeit? Nach Schäuble hat sich das Bankgeheimnis, wie er in der Süddeutschen Zeitung vom 5. Februar mitteilt, sowieso „überlebt“; daher solle man es jetzt „gemeinsam“ mit der Schweiz, deren Eigenständigkeit allen Eurokraten sowieso ein Dorn im Auge ist, ganz abschaffen. Streicht die Obrigkeit ihren Untertanen ein Recht, so kann sie durch einen Angriff darauf auch nicht mehr erpreßt werden. Wer sagt denn, daß ein Hanns-Martin Schleyer unbedingt ein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit haben mußte?

Alles Definitionssache, wenn man die Logik der Schäubles und Merkels zugrunde legt. Ein entsprechender Paragraph, und dieses Recht „hat sich überlebt“ (etwa für den Fall, daß jemand in die Gewalt von Terroristen geraten ist). Für Ungeborene gilt es ja auch nicht, weil es „vom Ziel her“ störend wäre, insofern es unserem Verhalten unerwünschte Beschränkungen auferlegen würde.

Anstatt immer mehr Rechte abzuschaffen, wie es der Finanzminister vorhat, der sich bis heute nicht erinnern kann, in welche Jackettasche er die berüchtigten 100.000 DM gesteckt hat, sollte das Steuer-Unwesen so umgebaut werden, daß der einzelne wirklich überzeugt sein kann, sein Geld komme im großen und ganzen dem Gemeinwohl zugute.

Daueralimentierung von Leistungsunwilligen

Solange das allgemeine Interesse jedoch alternativlos in der Daueralimentierung von Leistungsunwilligen – statt in effektiver Hilfe zur Selbsthilfe für unverschuldet in Not Geratene – oder in der Bedienung von Krediten infolge scheinbar naturgesetzlich ansteigender Staatsschulden gesehen wird, braucht man sich nicht zu wundern, wenn kleinere und größere Sparer, die SPD-Chef Sigmar Gabriel als „Ganoven“ bezeichnet und Renate Künast im DDR-Jargon der „Republikflucht“ bezichtigt, ihr Geld auswandern lassen oder selbst auswandern.

Übrigens wurden die Schweizer Nummernkonten, die eine anonymisierte Geldanlage ermöglichen, 1934 eingeführt, worauf Dirk Friedrich kürzlich auf ef-online hingewiesen hat; vielen in Deutschland verfolgten Juden war es dadurch möglich, ihr Vermögen zu retten, bevor sie ins Ausland fliehen konnten.

Warum gilt die deutsche Autobahn-Logik hier nicht? Wenn Autobahnen ganz böse sind, müßten doch die Nummernkonten eigentlich etwas Gutes sein.

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