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Gewerkschaft der Polizei kritisiert Absprachen vor Gericht

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Logo der Gewerkschaft der Polizei

BERLIN. Die Gewerkschaft der Polizei hat sich ablehnend zur beabsichtigten Legalisierung von Absprachen in Strafverfahren geäußert. Durch Überlastung der Gerichte sind bereits heute „Deals“ genannte Urteilsabsprachen üblich. Einerseits werden Täter im Gegenzug für Kooperation milder bestraft, andererseits Staatsanwaltschaften und Gerichte durch verkürzte Verfahren entlastet.

Diese Praxis will Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) mit dem neuen Paragraphen 257c in die Strafprozeßordnung als „Verständigung“ rechtlich verankern. „Es wird auch in Zukunft kein Mauscheln in den Hinterzimmern, kein Feilschen um das Urteil und keinen Handel mit der Gerechtigkeit geben“, versprach die Ministerin gegenüber dem Hamburger Abendblatt.

Sinnlose Polizeiarbeit durch überlastete Gerichte

„Wer monatelang umfangreichste und anspruchsvolle Ermittlungen durchführt“, kritisierte dagegen Gewerkschaftssprecher Konrad Freiberg die Gesetzesnovelle, „wird nur wenig Verständnis dafür aufbringen, daß letztlich große Teile seiner Arbeit wegen der offenbaren Überlastung der Justiz nicht ausreichend gewürdigt werden“. Der Gesetzesentwurf sieht auch einen Handel über das Strafmaß vor, welches bisher nicht statthaft war.

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