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Eva Herman gewinnt Prozesse gegen Springer-Verlag

Eva Herman gewinnt Prozesse gegen Springer-Verlag

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Eva Herman gewinnt Prozesse gegen Springer-Verlag

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Erfolgreich gegen den Springer-Verlag gewehrt: Ex-Fernsehmoderatorin Eva Herman Foto: Flickr/Michael Panse

KÖLN. Die Fernsehmoderatorin und Publizistin Eva Herman hat in mehreren Prozessen gegen Veröffentlichungen des Axel-Springer-Verlags Recht erhalten. Wie das Landgericht Köln auf Anfrage der christlichen Nachrichtenagentur Idea mitteilte, werteten die Richter unter anderem eine Formulierung im Hamburger Abendblatt als unzulässige Falschaussage und sprachen Herman einen Schadenersatz in Höhe von 10.000 Euro zu.

In dem Bericht vom 7. September 2007 über eine Pressekonferenz zur Vorstellung eines neuen Buches von Herman schrieb das Blatt in Bezug auf Äußerungen zur Politik des Nationalsozialismus: „Da sei vieles sehr schlecht gewesen, zum Beispiel Adolf Hitler, aber einiges eben auch sehr gut. Zum Beispiel die Wertschätzung der Mutter.“

Keine lobenden Äußerungen über den Nationalsozialismus

Nach Ansicht der Richter entsprach diese Formulierung nicht den tatsächlichen Äußerungen Hermans. Die Klägerin habe sich stattdessen im Rahmen der Pressekonferenz mehrfach ausdrücklich vom Nationalsozialismus distanziert. Die Formulierung des Hamburger Abendblatts hatte für einen öffentlichen Skandal gesorgt und dazu geführt, dass Herman vom Norddeutschen Rundfunk (NDR) gekündigt wurde.

Zudem dürfen laut den Richtern die Boulevardzeitung Bild sowie die entsprechenden Internetpublikationen Herman nicht mehr als „dumme Kuh“ bezeichnen. Diese Formulierung hatte Bild-Kolumnist Franz Josef Wagner nach dem Rausschmiss der TV-Moderatorin aus einer Fernsehsendung in seiner Kolumne „Post von Wagner“ verwendet. Die Richter sahen dies als Beleidigung an und sprachen Herman einen Schadenersatz ebenfalls in Höhe von 10.000 Euro zu. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Mögliche Kampagne gegen Hermans Ehemann

Der Axel-Springer-Verlag wollte gegenüber idea keine Stellungnahme dazu abgeben. Vier Tage nach der Urteilsverkündung war in der Bild am Sonntag ein kritischer Artikel über den Ehemann von Herman – Michael Bischoff – zu lesen. Darin geht es um ein bereits seit längerer Zeit laufendes Insolvenzverfahren, in dessen Rahmen noch nicht alle Schulden beglichen worden seien.

Laut Bild drohe Bischoff Beugehaft, wenn er seine Schulden nicht bezahlt. Herman soll inzwischen juristische Schritte gegen die Berichterstattung eingeleitet haben. Der Axel-Springer-Verlag bestritt gegenüber idea einen möglichen Zusammenhang zwischen der Urteilsverkündung und dem Artikel. (idea/JF)

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