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„Grob rechtswidrig und undemokratisch“

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„Grob rechtswidrig und undemokratisch“

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Pro Köln hat es derzeit nicht leicht. Nachdem die Bürgerbewegung erst kürzlich gegen das polizeiliche Verbot ihres Anti-Islamisierungskongresses klagte (JF 41/08), sieht sie sich nun veranlaßt, auch gegen die Deutsche Post juristisch ins Feld zu ziehen.

Hintergrund ist die Weigerung der Post, eine vierseitige Broschüre mit dem Titel „Der Tag, an dem Köln die Demokratie verlor: 20.9.2008“ zu verteilen. Pro Köln hatte das Druckerzeugnis in einer Auflage von 300.000 Stück herstellen lassen. Es sollte per Postwurfsendung an Kölner Haushalte verschickt werden. Hierfür hatte die Bürgerbewegung der Post bereits eine Abbuchungserlaubnis über 20.000 Euro für die anfallenden Portokosten erteilt. Inhaltlich wird in der Broschüre vor allem das Verbot der Hauptveranstaltung auf dem Kölner Heumarkt behandelt.

Kurz vor Auslieferungstermin teilte die Post dem Fraktionsgeschäftsführer von Pro Köln, Manfred Rouhs, jedoch in einem Schreiben mit, daß man nach Rücksprache mit der Rechtsabteilung die Verteilung ablehne. „Es befindet sich im Papier eine persönliche Diffamierung des Kölner Oberbürgermeisters Fritz Schramma“, heißt es zur Begründung. Dies sei aus rechtlicher Sicht Grund genug, eine Verteilung der Sendung abzulehnen, teilte die Post mit. Die Broschüre enthalte verschiedene Tatsachenbehauptungen über Schramma, die geeignet seien, ihn in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Die Wahrheit dieser Aussagen sei nicht ersichtlich. Für künftige geplante Werbeaktionen solle Pro Köln zudem die Werbemittel in jedem Fall zur vorherigen Einschätzung und Prüfung rechtzeitig vorlegen. Welche Passagen beanstandet werden, wollte die Post allerdings auf Anfrage der jungen freiheit nicht sagen.

Pro-Köln-Chef Markus Beisicht zeigte sich empört und sprach von einer „rechtswidrigen und undemokratischen“ Vorgehensweise. Er frage sich mittlerweile, was noch alles kommen werde — „die Verweigerung von Strom aus Stadtwerken oder Lebensmitteln aus den Supermärkten?“

Zitate korrekt wiedergegebenen

Am vergangenen Freitag dann beantragte die Fraktionschefin im Kölner Stadtrat, Judith Wolter, beim Landgericht Bonn die einstweilige Verfügung, mit der die Post verpflichtet werden soll, die 300.000 Broschüren innerhalb der nächsten sieben Werktage zu versenden. Laut Wolters habe Pro Köln ein Recht darauf, daß die Broschüre an alle Kölner Haushalte mit der Tagespost ausgeliefert werde. Immerhin verfüge die Bürgerbewegung über einen gültigen Rahmenvertrag mit dem Unternehmen. Zugleich bestritt die Politikerin, die als Rechtsanwältin auch Verfahrensbevollmächtigte ist, daß der Inhalt der Broschüre den Tatbestand der Beleidigung erfülle. Die Zitate über beziehungsweise von CDU-Oberbürgermeister Schramma seien alle korrekt wiedergegeben. Zudem handle es sich um rechtlich nicht zu beanstandende Meinungsäußerungen.

Das Verhalten der Post sei daher „grob rechtswidrig, undemokratisch und offenbar politischen Opportunitätserwägungen geschuldet“, sagte Wolters.

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