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Landfurcht

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Unter den vielen Sorgen, die Landwirte in den ostdeutschen Bundesländern haben, ist eine die wohl größte: In wessen Hände fällt unser Land, wenn unsere Pachtverträge mit der BVVG auslaufen? Die Abkürzung BVVG steht für die Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft mbH in Berlin, die aus der ursprünglichen Treuhandgesellschaft hervorgegangen ist. Diese staatliche Gesellschaft verwaltet alles Agrar- und Forstland auf dem einstigen DDR-Gebiet. Auch das schon verkaufte kontrolliert sie noch. Den größten Teil aber hat sie verpachtet. Doch in vier bis sechs Jahren laufen die allermeisten Pachtverträge aus. Es ist das Land, das sich der Staat mit dem Aufgehen der DDR in die Bundesrepublik rechtswidrig angeeignet hat, statt es den Eigentümern zurückzugeben. Das Land steht diesen Eigentümern zu, weil sie während der sowjetischen Besatzungszeit von den Kommunisten in grob rechtsstaatswidriger Weise politisch verfolgt worden sind. Zu dieser Verfolgung gehörte auch, daß ihnen ihr Land und so gut wie alles andere Eigentum entschädigungslos weggenommen wurden. Der deutsche Staat unter der Regierung Helmut Kohl hatte das Land an sich gerissen, um durch dessen Verkauf die Folgekosten der deutschen Einheit mitzufinanzieren. Daneben wollte die Mehrheit seiner Politiker verhindern, daß die um ihr Eigentum gebrachten Familien zu ihrem Eigentum zurückkehrten und damit die alte Agrarstruktur von vor 1945 mehr oder minder wiederherstellten. Sie glaubten, die vom DDR-Sozialismus erzwungenen agrarischen Großstrukturen zusammen mit den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) und Volkseigenen Gütern (VEG) erhalten zu müssen. Heute bewirtschaften das meiste Land die LPG-Nachfolgeunternehmen und einstigen LPG-Führungskader. Der Rest verteilt sich auf Wieder- und Neueinrichter sowie auf jene „Alteigentümer“, die in ihre Heimat zurückgekehrt sind. Sie alle bewegt nun jene große Sorge, ob sie ihr Land weiter bewirtschaften können, wenn die Pachtverträge auslaufen. Diese Sorge hat sich jetzt auch auf einer Tagung der Europäischen Akademie in Waren artikuliert. Es ging dort um den Stand der Eigentumsfragen und um Überlegungen zum weiteren Vorgehen angesichts des Strukturwandels in Mecklenburg-Vorpommern. LPG-Nachfolger und Alteigentümer in einem Boot Die BVVG ist bisher aus fiskalischen Gründen gehalten, die Pachtverträge nicht zu verlängern, sondern alles Land an den Meistbietenden zu verkaufen. Zwar würden auch die jetzigen Pächter gerne kaufen, sie dürfen auch mitbieten, aber die Gefahr, daß sie von kapitalkräftigen und landesfremden Geldanlegern überboten werden, die ihr Geld sichern wollen, ist groß. Weil diese Gefahr allen Pächtern droht, sehen sich LPG-Nachfolger und Ausgründer nunmehr mit Neu- und Wiedereinrichtern sowie Alteigentümern im selben Boot sitzen und zu der Haltung genötigt, wenigstens in dieser Sache gemeinsam zu handeln und die Bedrohung abzuwehren. In Waren hieß es beschwörend: „In sechs Jahren kommt eine Situation, die schlimmer ist als die von 1990. Dann geht das BVVG-Land an lauter Fremde, und das trifft LPG-Nachfolger genauso wie Alteigentümer.“ Der Alteigentümer Albrecht Graf von Schlieffen wies in Waren den Leiter der BVVG-Niederlassung Schwerin und Rostock, Johann Jakob Nagel, darauf hin, daß die BVVG nur dann verkaufen darf, wenn der Alteigentümer zugestimmt hat. In zu vielen Fällen hat sie sich daran nicht gehalten. Dann haben Alteigentümer erst hinterher und durch Zufall erfahren, daß ihr Eigentum endgültig verkauft worden ist. Für Schlieffen ist außerdem klar, daß die Pachterlöse, die die BVVG kassiert, den Alteigentümern zustehen. Der Staat sei für das in der sowjetischen Besatzungszeit weggenommene und 1990 von ihm übernommene Eigentum nur Treuhänder. Energisch, aber in ruhig-beherrschtem Tonfall griff der Landwirt und Alteigentümer Bernhard Freiherr von Maltzan aus Moltzow die knebelnden staatlichen Auflagen für Alteigentümer an, die die BVVG zu exekutieren hat: „Ein Vorfahre von mir hat vor 150 Jahren als erster hier die Leibeigenschaft abgeschafft. Was Sie mit den Alteigentümern machen, ist eine neue Art von Leibeigenschaft.“ Als Beispiel nannte er die vorgesehene Rückabwicklung des zurückgekauften Eigentums im Todesfall. Bei seinem vorzeitigen Ableben falle alles an die Treuhand zurück, falls die Familie den Betrieb nicht weiterführen könne oder wolle. Die BVVG setze die Pächter unter Druck, schon jetzt von der Pacht in einen Kauf einzusteigen. Wenn man jetzt nicht kaufe, bekomme das Land nach Pachtablauf ein anderer. Er verwies auch auf eine Äußerung des BVVG-Teamleiters für Verkauf und Verpachtung in Berlin, Bernd Klages. Dieser „BVVG-Chefideologe“ habe 1997 geschrieben, Alteigentümer stellten ein wesensfremdes Element dar und sollten nicht durch besondere Vorrechte bevorzugt werden. Vertrauen in den Staat erschüttert Von Maltzan sagte: „Ich bin also ein wesensfremdes Element und störe. Wer stört, soll also wieder entfernt werden. Das klingt wie der kommunistische Schlachtruf von 1945 ‚Junkerland in Bauernhand – rottet dieses Unkraut aus.'“ Nagel sagte dazu: „Bei diesem Satz steigt auch mein Blutdruck. Davon distanziere ich mich.“ Bei seiner Tätigkeit sei er allerdings an die gesetzlichen Vorgaben gebunden. Er versicherte aber, seine Ermessensspielräume zugunsten der bestehenden Betriebe auszunutzen, auch zugunsten der Alteigentümer. Er forderte diese auf, zu ihm zu kommen, um beim Pachtablauf eine individuelle Lösung zu finden. Aber die Zuhörer, zumal die Landwirte unter ihnen, haben ihre sechzehnjährige Erfahrung mit dem staatlichen Unrecht. Sie glauben nicht mehr, daß geschieht, was geboten wäre. Das mindeste davon: ihnen dasjenige Land zu lassen, das sie jetzt gepachtet und teils sogar zurückgekauft haben. Das Wissen, daß sich dieser „Rechtsstaat“, wenn er will, ungerührt über Eigentumsrechte hinwegsetzt und nach der Devise verfährt, fiskalische Not kennt kein Gebot, sitzt tief.

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