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Flickwerk am Arbeitslosengeld

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Mal sehen, ob wenigstens diesmal die Rechnung aufgeht. Richten soll es zunächst das SGB II-Fortentwicklungsgesetz. Zusätzlich hat man sich in der schwarz-roten Koalition für 2006 auf eine vorsorgliche Finanzierungsumschichtung geeinigt. In beiden Fällen geht es darum, die Kosten der Hartz-IV-Regelung in den Griff zu bekommen. Das Kürzel Hartz IV steht für jenes Gesetz, mit dem die vormalige rot-grüne Koalition die steuerfinanzierte Sozialhilfe für Erwerbsfähige mit der steuerfinanzierten Arbeitslosenhilfe zusammengelegt und diese Unterstützung Arbeitslosengeld II genannt hat. Aber das hat Mehrausgaben ausgelöst. Die Folge: ein Haushaltsrisiko von großer Sprengkraft. Die Ursachen sind zahlreich. Falsch war schon die Umbenennung einer sozialstaatlichen Fürsorgehilfe in Arbeitslosengeld II (ALG II), denn sie hat ein falsches Signal gesetzt: Es fehlt die bis Ende 2004 bestehende Hemmung, im Sozialamt Sozialhilfe zu beantragen und damit bloßzustellen, daß man allein nicht mehr zurechtkommt. Statt dessen läßt man sich von den nun zuständigen „Arbeitsgemeinschaften“ ALG II zahlen – jetzt im Selbstbewußtsein der Anspruchsberechtigung, weil die Gesellschaft bezahlte legale Arbeit schulde, sie aber versage. Doch hat das ALG II als soziale Grundsicherung mit der beitragsfinanzierten Arbeitslosenversicherung nichts zu tun, sein Name ist daher Etikettenschwindel. Auch erleichtert es die Hartz’sche Neuregelung, sich als „Bedarfsgemeinschaft“ darzustellen, was die Zahl der Empfänger dieser Hilfe wundersam vermehrt hat. Nun wird mit viel Flickwerk versucht, Ausuferungen und Mißbrauch zu beseitigen. Die von der Union anvisierte „grundlegende Überholung“ ist das noch nicht.

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