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Sterbehilfe erleichtern?

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Unwort, Umfrage, Alternativ

Lebenserhalt um jeden Preis? Als schwer hirngeschädigter Koma-Patient ohne Aussicht auf Rückkehr des Bewußtseins jahrelang im Bett liegen, während die Magensonde Kalorien in den ausgemergelten Körper pumpt? Die vielleicht überraschende Antwort lautet: Ja. Wer das für sich persönlich will. Wer sein eigenes Sterben bis zuletzt durchleben möchte, hat unter allen Umständen das Recht dazu. Niemand aber hat das Recht, über das Sterben anderer Menschen zu entscheiden. Und niemand hat das Recht, unheilbar Schwerstkranken vorzuschreiben, wann und wie sie sterben dürfen. Was ein Mensch am eigenen Lebensende ertragen kann und will, läßt sich weder normativ festlegen noch verordnen. Menschenwürdiges Dasein bis zum Schluß, was das heißt, kann nach Meinung der DGHS letztlich nur jeder für sich selbst entscheiden. Es ist gut, daß inzwischen vielerorts in Deutschland ein Bewußtsein für den dringend notwendigen Ausbau der Schmerztherapie entsteht. Doch nicht minder wichtig ist es, die Grenzen dieser Hilfen anzuerkennen. Was übrigbleibt, sind mitunter höllische Qualen und Leiden, die nichts mit Schmerzen zu tun haben. Heute ist es mehr oder weniger Glückssache, ob man im Sterben an einen Arzt gerät, der ein Gespür auch für die Grenzen der Leidensfähigkeit anderer hat. Was Ärzteverbände zur Suizidbeihilfe sagen und was einzelne Mediziner tun, sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Wir haben in Deutschland keine gesetzlichen Regelungen zur Sterbehilfe. Mancher Arzt nutzt dankbar die vorhandenen Grauzonen, die ja auch Spielräume eröffnen. Letztendlich muß man sich entscheiden: Will man sich weiterhin durchwursteln im Glauben, es gäbe weder Probleme noch Mißbrauch im deutschen Sterbehilfealltag oder bekennt man sich zur Forderung von Regine Hildebrandt: humanes Sterben nicht nur für Patienten mit "Beziehungen", sondern für alle unheilbar Kranken, ganz offen, legal und – kontrolliert?

Susanne Dehmel ist Pressesprecherin der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS).

Eine Gesetzesinitiative zur "Legalisierung der Sterbehilfe" ist überflüssig: Schon heute ist es gängige klinische Praxis, daß bei Sterbenden keine überflüssige Technik zum Einsatz kommt, die nur das Sterben verlängert. Sobald keine Hoffnung mehr auf Lebensrettung besteht, strebt die Behandlung größtmöglichen Komfort und geringstmögliche Belastung an. Dies wird als "passive Sterbehilfe" bezeichnet.

Es widerspricht aber unserem Werte- und Rechtssystem sowie den Grundprinzipien des ärztlichen Handelns, den Tod im Sinne der "aktiven Sterbehilfe" vorzeitig herbeiführen zu wollen. Der Respekt vor dem Leben ist nicht verhandelbar. Wie groß die Gefahr des Mißbrauchs ist, zeigt der Umstand, daß oft eine Abkürzung der gesamten letzten Lebensphase als "Sterbehilfe" bezeichnet wird. Es wäre zynisch, auf Phasen der Angst und Verzweiflung von Schwerkranken mit einer "Tötung auf Verlangen" zu reagieren, anstatt sie als das zu nehmen, was sie sind: Hilferufe und Bitten um Zuwendung. Auch kann – wie das niederländische Beispiel zeigt – niemand garantieren, daß tatsächlich die Interessen der betroffenen leidenden Person und nicht die Dritter bei solchen Tötungen durchgesetzt werden. Selbstverständlich können schon heute kranke Menschen über sich bestimmen: Bei Bewußtsein äußert sich der Patient positiv oder negativ zu Therapieangeboten. Für den Fall der Bewußtlosigkeit können Vorausverfügungen verfaßt und Vertrauenspersonen bevollmächtigt werden. Daß Willensäußerungen manchmal genauso ambivalent sind wie die Menschen selbst im Angesicht des Todes, wird auch eine neue Regelung nicht ändern können, sie könnte im Gegenteil dazu führen, daß therapeutische Chancen ungenutzt bleiben.

Meines Erachtens stehen diffuse Ängste vor "Technik" hinter der Initiative. Das ist traurig, denn die Intensivstation ist der Ort im Krankenhaus, wo die persönliche Zuwendung zum Patienten wohl am größten ist.

Prof. Dr. med. Dr. phil. Ortrun Riha ist Direktorin des Karl-Sudhoff-Instituts für Geschichte der Medizin in Leipzig.

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