Das neben einer generellen Absicherung des Pflegerisikos erklärte Ziel der Versicherung, einerseits die kommunalen Sozialhilfeträger zu entlasten und andererseits eine verbesserte Versorgung der Pflegebedürftigen zu erreichen, wurde zum großen Teil erreicht. Die Versicherung erfreut sich großer Akzeptanz in weiten Bevölkerungskreisen. Der „Teilkaskocharakter“ der Versicherung ist im öffentlichen Bewußtsein unzureichend ausgeprägt. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind begrenzt, darüber hinaus gehende Bedarfe sind aus dem eigenen Einkommen/Vermögen zu bestreiten. Bedürftige erhalten Leistungen der Sozialhilfe, die aber bei bestehenden Unterhaltsverpflichtungen subsidiär sind. Daraus erwächst die Notwendigkeit für alle in angemessenem Umfang und in Eigeninitiative ein zweites Standbein der Vorsorge – nach Beratung und unter Berücksichtigung der individuellen Situation – aufzubauen. Wegen der demographischen Entwicklung unserer Gesellschaft und der vollständigen Abhängigkeit der Finanzsituation der Pflegeversicherung vom Umfang der Beschäftigung in Deutschland sind im Rahmen der Pflegeversicherung vergleichbare Überlegungen wie in der Krankenversicherung unter den Stichworten „Bürgerversicherung/Kopfpauschalensystem“ anzustellen: Entsprechend den dort anstehenden Entscheidungen muß geklärt werden, ob auch andere Einkommen zur Grundlage der Beitragsbemessung gemacht werden und ob weitere/alle Bevölkerungskreise durch Anhebung/Aufhebung der Bemessungsgrenze in die Soziale Pflegeversicherung einbezogen werden. Der vzbv bekennt sich auch zum intergenerativen Lastenausgleich, der eine stärkere Belastung von Rentenempfängern für die Pflegeversicherung ab 2010 vorsieht, da den Beitragszahlungen ab 1995 bereits volle Leistungsansprüche gegenüberstehen. Dieter Lang ist Jur. Referent Fachbereich Gesundheit, Ernährung Referat Pflege der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv). Der Vorschlag der Grünen-Fraktionschefin Göring-Eckardt zur Abschaffung der Pflegeversicherung kann nur als ein unüberlegter Schnellschuß ins Berliner Sommerloch bezeichnet werden. Er wird den aktuellen Problemen der Pflegeversicherung in keinster Weise gerecht und schwächt unnötigerweise das Vertrauen der Menschen in die sozialen Sicherungssysteme. Fakt ist: Die Pflegeversicherung hat seit ihrer Gründung im Jahre 1995 einen stabilen Beitragssatz von nur 1,7 Prozent. Damit steht die Pflegeversicherung unter allen anderen Trägern der Sozialversicherung vorbildlich da. Die Pflegeversicherung verfügt nach wie vor über ein finanzielles Polster in Höhe von 4,9 Mrd. Euro, das mindestens bis zum Jahre 2007 für die Versorgung der Pflegebedürftigen ausreichen wird, und zwar ohne Beitragssatzanhebung. Die Pflegeversicherung genießt – obwohl sie nur als Teilkasko-Versicherung gedacht ist – eine hohe Anerkennung bei den Pflegebedürftigen selbst und deren Angehörigen. Darüber hinaus hat sie zur Weiterentwicklung der pflegerischen Infrastruktur und zur Professionalisierung der Pflege geführt. Vor allem aber konnte die durch die Pflegebedürftigkeit häufig eintretende Sozialhilfeabhängigkeit wesentlich entschärft werden. Das Versicherungsprinzip steht für Verläßlichkeit und Sicherheit. Die Abschaffung der Pflegeversicherung würde diese Erfolge zunichte machen. Das kann nicht gewollt sein. Um die Pflegeversicherung zukunftssicher zu machen, müssen Anpassungen vorgenommen werden. Die Rürup-Kommission hat hierfür vernünftige Ansatzpunkte aufgezeigt. Auch sie spricht sich für die Beibehaltung der Pflegeversicherung als eigenständigen Zweig der sozialen Sicherheit aus. Wichtig ist es, ein ausgewogenes, für alle Generationen gerechtes und zumutbares Reformkonzept zu entwickeln. Dr. Werner Gerdelmann ist Mitglied des Vorstandes der Ersatzkassenverbände VdAK/AEV.