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Recht auf Leben

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Überwiegend positiv ist bei Lebensschützern das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg zu anonymen Geburten aufgenommen worden. Der Gerichtshof hatte am 13. Februar entschieden, daß das in Frankreich übliche Verfahren der anonymen Geburt nicht gegen die Menschenrechte des Kindes verstoße. Eine 1965 in Paris geborene Frau hatte geklagt, nachdem sie von der zuständigen Behörde nur anonymisierte Daten über ihre Mutter erhalten hatte. Dies verstoße gegen ihr Recht, eine Familie zu haben, argumentierte die Klägerin. Dem widersprach das Gericht: Die gesetzlichen Regelungen zur anonymen Geburt seien auch zum Schutz des ungeborenen Lebens geschaffen worden. Sie sollten Abtreibungen verhindern, indem sie es Müttern ermöglichen, ihr Neugeborenes anonym in Obhut zu geben. Das Urteil ist auch bedeutsam für die „Babyklappen“ in Deutschland. Mehrere diakonische und kirchliche Einrichtungen haben solche anonymen Abgabestellen für Neugeborene eingerichtet. Der Geschäftsführer der Lebensrechtsinitiative Kaleb, Walter Schrader, begrüßte das Urteil. „Jede anonyme Geburt kann die Tötung eines Kindes verhindern“, sagte er gegenüber der Nachrichtenagentur idea. Es sei zwar wichtig, daß ein Kind seine Wurzeln kenne, an erster Stelle sollte aber das Recht auf Leben stehen. Sonst wäre das Kind möglicherweise nicht geboren worden. Auch die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie, Frauen und Jugend der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn, begrüßte das Urteil. Durch die „anonyme Geburt“ werde Müttern in Konfliktsituationen ein Ausweg eröffnet, um ihr Kind ohne gesundheitliche Gefährdung zur Welt zu bringen.

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