Vor der Bundestagswahl hat die Bundesregierung in einer Postwurfsendung für das rot-grüne Zuwanderungsgesetz geworben. Dem Wähler wurde vorgegaukelt, die Zuwanderung würde nun endlich geregelt und begrenzt. Auch hier wurde der Wähler betrogen. In Wahrheit wird die Zuwanderung ausgeweitet. So werden mit dem Zuwanderungsgesetz neue Asylgründe bei geschlechtsspezifischer und nichtstaatlicher Verfolgung geschaffen. Schlimmer noch, sie hat eine Einbruchsstelle eröffnet, die es rot-grünen Bundesländern ermöglicht, massenhaft Aufenthaltserlaubnisse zu gewähren. Nach Paragraph 25 Absatz 4a des neuen Zuwanderungsgesetzes kann jedes Bundesland in einer Rechtsverordnung bei Härtefällen Aufenthaltsrechte schaffen. Da jeder abgewiesene Asylbewerber durch die angedrohte Abschiebung zum Härtefall wird, findet Abschiebung nicht mehr statt. Wer einmal in Deutschland ist, bleibt für immer. Das Gesetz, das die Zuwanderung scheinbar begrenzt, wird gezielt ausgehebelt. Wer es einmal geschafft hat, sein Asylverfahren über mehrere Jahre zu verschleppen, wird mit einer Aufenthaltserlaubnis für immer belohnt. Dank der Freizügigkeit hat er dann das Recht, sich überall in Deutschland niederzulassen. Rot-Grün sagt, dies sei eine Zuwanderungsregelung „im deutschen Interesse“. Ich sage: Auch dies ist Wählerbetrug. Dr. Hans-Peter Uhl ist seit 1998 Bundestagsabgeordneter der CSU.
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