KIEL. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) will die Sicherheitsüberprüfungen für Beschäftigte mit Zugang zu Staatsgeheimnissen deutlich ausweiten. Künftig soll der Verfassungsschutz routinemäßig öffentlich einsehbare Social-Media-Aktivitäten prüfen dürfen – und dabei auch Ehe- und Lebenspartner der Betroffenen einbeziehen. Die Neuregelung ist Teil einer Reform des Landessicherheitsüberprüfungsgesetzes, über die der Landtag in der kommenden Woche beraten soll.
Betroffen sind Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die Zugang zu Verschlusssachen haben oder an besonders sicherheitsempfindlichen Stellen arbeiten. Dazu können beispielsweise Mitarbeiter des Verfassungsschutzes und bestimmte Polizisten gehören.
Bewerber und bereits Beschäftigte sollen bei der Sicherheitsüberprüfung künftig eigene Internetseiten sowie Mitgliedschaften und Benutzernamen in sozialen Netzwerken angeben. Erfasst werden dabei die vergangenen fünf Jahre. Das Innenministerium begründet die Verschärfung damit, dass soziale Netzwerke inzwischen eine wichtige Rolle bei der Verbreitung extremistischer Inhalte spielten.
Besonders weit reicht die Regelung beim persönlichen Umfeld. Werden Ehepartner, Lebenspartner oder Lebensgefährten in die Sicherheitsüberprüfung einbezogen, müssen auch für sie entsprechende Angaben gemacht werden. Voraussetzung ist ihre Einwilligung. Der Verfassungsschutz darf anschließend die öffentlich zugänglichen Bereiche ihrer sozialen Netzwerke auswerten.
Auch langjährig Beschäftigte würden überprüft
Damit kann beispielsweise auch eine Person überprüft werden, die selbst überhaupt keinen Zugang zu Staatsgeheimnissen hat, deren Partner aber an einer sicherheitsempfindlichen Stelle beschäftigt ist. Das Innenministerium begründet dies damit, mögliche Sicherheitsrisiken aus dem engsten persönlichen Umfeld frühzeitig erkennen zu wollen.
Solche Risiken aus dem Umfeld spielen bei Sicherheitsüberprüfungen grundsätzlich bereits heute eine Rolle. Nach den geltenden Regeln können auch Erkenntnisse über Ehe- oder Lebenspartner für die Bewertung relevant werden. Die geplante Reform erweitert nun insbesondere die Möglichkeiten der Internet- und Social-Media-Recherche.
Für bereits überprüfte Beschäftigte ist künftig in der Regel alle zehn Jahre eine vollständige Wiederholungsüberprüfung vorgesehen. Damit würden nach und nach auch langjährig Beschäftigte unter die neuen Social-Media-Regeln fallen.
Politiker bleiben außen vor
Nicht erfasst werden dagegen Mitglieder des Landtags und der Landesregierung. Sie unterliegen wegen ihrer besonderen verfassungsrechtlichen Stellung nicht dem Sicherheitsüberprüfungsverfahren und damit auch nicht dem geplanten Social-Media-Check.
Der FDP-Fraktionschef im schleswig-holsteinischen Landtag, Christopher Vogt, mahnte deshalb bereits Grenzen der neuen Befugnisse an. Extremisten dürften keinen Zugang zu sicherheitsrelevanten Informationen erhalten. Zugleich gelte die Meinungsfreiheit aber auch für Beamte und deren Partner. Seine Fraktion werde darauf achten, dass diese gewahrt bleibe.
Das Innenministerium hält an der Ausweitung fest. Eine Sprecherin kündigte an, die Einsicht in öffentlich zugängliche Social-Media-Profile solle künftig zur „Standardmaßnahme“ bei Sicherheitsüberprüfungen werden. (rr)






