BERLIN/POTSDAM. Mit überraschenden Aussagen zur AfD hat die SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht ein Jahr nach ihrem Scheitern Bilanz gezogen. Frauke Brosius-Gersdorf kritisierte in einem Interview mit dem Tagesspiegel, die Regelung wie die Politik das höchste deutsche Gericht zusammensetzt. Derzeit dürfen SPD und Union jeweils drei Kandidaten vorschlagen, die außerparlamentarische FDP und Grüne jeweils einen.
AfD und Linke gehen dagegen leer aus. Brosius-Gersdorf sagte nun: „Meines Erachtens sollten alle Fraktionen im Bundestag ein Vorschlagsrecht für Bundesverfassungsrichter bekommen. Pluralismus nutzt dem Bundesverfassungsgericht.“ Sie bedauerte, dass das Vertrauen in Karlsruhe laut einer Allensbach-Umfrage um knapp 20 Prozent gesunken sei.
„Wenn die AfD und die Linke einbezogen wären“, so die 55-Jährige, „könnte das auch das Vertrauen der Bevölkerung in das Gericht stärken.“ Und sie ergänzte: „Zudem ist es ein Gebot der Gerechtigkeit, das Vorschlagsrecht spiegelbildlich zu den politischen Verhältnissen im Bundestag zu regeln.“
Brosius-Gersdorf: Alle Fraktionen gleich behandeln
Gleichzeitig räumte sie ein, dass „Vorschlagsrechte von Fraktionen an den politischen Rändern“ die Rechtsprechungskultur in Karlsruhe verändern könnten: „Damit kann das Gericht aber umgehen. Und das ist auch einfach die Konsequenz eines solchen Vorschlagsrechts aller demokratischen Parteien im Bundestag.“
Sie betonte: „Nach unserer Verfassung haben alle Parteien, die nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten sind, grundsätzlich das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am politischen Prozess. Sie sind prinzipiell entsprechend ihrer Stärke im Parlament gleich zu behandeln.“
Brosius-Gersdorf kritisierte auch die Brandmauer aus juristischer Sicht. Es werde „zu einer Rechtsfrage, wenn durch eine Brandmauer verfassungsrechtliche Rechte beschnitten werden, wie das Recht der Fraktionen im Bundestag, in seinen Ausschüssen spiegelbildlich zum Proporz der Fraktionen im Plenum vertreten zu sein“.
Streitfall Geheimdienstkontrolle
Als ein Beispiel nannte sie das Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages, das die Geheimdienste kontrolliert. Dort sitzen nur noch Vertreter von Union und SPD und als Oppositionspolitiker ein Abgeordneter der Grünen. Vertreter von AfD und Linken wurde der ihnen zustehende Sitz verweigert.
Brosius-Gersdorf sagte: „Das ist jedenfalls bezogen auf die Linke verfassungswidrig. Bei der AfD muss man sehen, dass sie vom Verfassungsschutz beobachtet wird, dessen Kontrolle dem Parlamentarischen Kontrollgremium obliegt.“ Daher sei dies verfassungsrechtlich noch zu rechtfertigen.
Zu einem auch von SPD-Chef Lars Klingbeil zuletzt geforderten AfD-Verbotsverfahren äußerte sie sich zurückhaltend. „Es ist als Zeichen der wehrhaften Demokratie legitim, einen solchen Antrag zu stellen, wenn die sehr hohen Voraussetzungen dafür voraussichtlich erfüllt sind.“ Ein Antrag auf ein Verbot der AfD sollte daher vorher „sehr gründlich geprüft“ werden.

Brosius-Gersdorf: „Es einfach mal zu versuchen, halte ich für gefährlich. Das Scheitern eines Parteiverbotsantrags wäre fatal.“ Sie schlug vor, stattdessen „mehr über die realen Probleme in diesem Land zu sprechen, darüber, was getan werden muss, damit es wirtschaftlich bergauf und es den Menschen besser geht“. Denn eine „gute, vernunft- und gemeinwohlorientierte Politik der Parteien der Mitte ist der beste Schutz gegen extreme Parteien“. (fh)





