CRÉPOL. Die Ermittlungen zur Ermordung des 16jährigen Thomas Perotto vom Herbst 2023 (JF berichtete) sind abgeschlossen. Die Untersuchungsrichter haben ein weißenfeindliches, rassistisches Motiv als strafverschärfenden Umstand aufgenommen. Diese Einschätzung erfolgte nach Vernehmungen der insgesamt 14 Angeklagten, wie die französische Zeitung Le Figaro berichtet.
Perotto war während eines Fests in dem französischen Dorf Crépol erstochen worden. Zuvor hatte eine Gruppe migrantischer Jugendlicher aus benachbarten Wohnsiedlungen an der Feier teilgenommen. Nachdem es zu einem Streit mit den Einheimischen gekommen war, attackierten sie die Partygäste. Mehrere Augenzeugen berichteten, dass sie dabei Parolen wie „Wir wollen Weiße abstechen“ gerufen hatten. Weitere 16 Personen wurden während des Abends verletzt.
Gegen mehrere der mutmaßlichen Angreifer wird nun Anklage wegen Mordes und wegen versuchten Mordes erhoben. Strafverschärfend wird ihnen dabei ausgelegt, dass den Gewalttaten „Worte, Schriften, Bilder, Gegenstände oder Handlungen vorausgingen, sie begleiteten oder folgten, welche die Ehre der Opfer aufgrund ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer sogenannten Rasse, Ethnie, Nation oder Religion, in diesem Fall der weißen Rasse und der französischen Nation, beleidigte“. Die Angeklagten sollen größtenteils einen nordafrikanischen Migrationshintergrund haben.
Weißenfeindliches Motiv wurde früh festgestellt
Das antiweiße Motiv war bereits früh nach der Tat in einem Ermittlungsbericht festgehalten worden. Dort wurde auch das geradezu taktische Verhalten der Angreifer beschrieben – so seien mehrere der migrantischen Jugendlichen vor dem Angriff zwischen den verschiedenen Gruppen der Party hin- und hergegangen, was von den Berichtschreibern als „Auskundschaftung“ der Szene interpretiert wurde. Aus bislang unbekannten Gründen ging der Bericht kurz nach seiner Erstellung verloren.

Dass die weißenfeindliche Motivation der Angreifer nun wieder in die Anklage aufgenommen wurde, soll auch auf die Arbeit des Vereins Alliance générale contre le racisme et pour le respect de l’identité française et chrétienne (Allgemeines Bündnis gegen Rassismus und für die Achtung der französischen und christlichen Identität) zurückgehen, der im anstehenden Prozess als Nebenkläger zugelassen ist und zwei Personen vertritt, die bei der Feier in Crépol anwesend waren. Der Anwalt des Vereins, Jérôme Triomphe, hatte immer wieder hervorgehoben, wie viele Zeugenaussagen die antiweißen Äußerungen der Tatverdächtigen bestätigen.
Es ist nicht das erste Mal, dass ein französisches Gericht ein weißenfeindliches Motiv als strafverschärfend beurteilt. Bei einem im Jahr 2010 begangenen Gewaltverbrechen im Pariser Nahverkehr, bei dem das Opfer als „dreckiger Weißer“ und „dreckiger Franzose“ beschimpft worden war, hatte das Gericht dies in das Urteil mit einbezogen. (lb)





