Sind wir auf dem Weg zurück ins Wilhelminische Zeitalter, als der Verfassungshistoriker Otto Hintze 1906 feststellte: „Alle Staatsverfassung ist ursprünglich Kriegsverfassung?“ Diesen Eindruck könnte Boris Pistorius vermittelt haben, als er vor zwei Jahren verkündete: „Wir müssen bis 2029 kriegstüchtig sein.“ Damit wiederholte der SPD-Verteidigungsminister, was der Generalinspekteur der Bundeswehr, Carsten Breuer, angemahnt hatte: „In fünf Jahren müssen wir kriegstüchtig sein.“ Konkreter wurde Generalleutnant Christian Freuding, Inspekteur des Heeres: „Natürlich sind wir bereit, für den ‘Fight tonight’, also den unmittelbaren Kampf.“
Doch im Grundgesetz heißt es in Artikel 87a: „Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf.“ Und Artikel 26 warnt: „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig.“ Eine Rückbesinnung auf Interessenausgleich, Deeskalation, vertrauensbildende Maßnahmen und Rüstungskontrollen haben demnach Verfassungsauftrag. Das neue Konzept „Kriegstüchtigkeit“ militarisiert hingegen die Gesellschaft und bindet knappe Ressourcen: Arbeitskräfte, Infrastruktur und Produktionskapazitäten.
Zielsetzung ist die Schwächung der russischen Kriegsführung
Abseits der nationalen Aufrüstung durch überwiegend kreditfinanzierte Verteidigungsausgaben (2026: 124,7 Milliarden Euro/2,7 Prozent des BIP) hat Deutschland die Ukraine seit Kriegsbeginn bilateral mit 97 Milliarden Euro unterstützt bzw. sich entsprechend dazu verpflichtet. Davon sind 41 Milliarden Euro zivile Unterstützung – allein 26 Milliarden Euro Flüchtlingskosten (nur Bund) – und 56 Milliarden Euro Militärhilfen. Hinzu kommt etwa ein Viertel der EU-Hilfen von 191 Milliarden Euro, darunter 84 Milliarden Euro an bereits erfolgten Zuweisungen. Doch sind dies keinesfalls die gesamten Kriegslasten, die Deutschland trägt.
Denn das im Juni von der EU-Außenbeauftragten Kaja Kallas vorgestellte 21. Sanktionspaket ist unter den 27 Mitgliedsländern umstritten. Dabei geht es nicht um die Listung von 30 weiteren Schiffen, die die russische „Schattenflotte“ unterstützen (insgesamt 662) oder die Sanktionierung von Banken, Krypto-Unternehmen oder -Plattformen in Drittländern, die Sanktionen umgangen haben (Sekundärsanktionen). Aber weder zu den schärferen Beschränkungen für den Transport von russischem Flüssigerdgas (LNG) noch zu der georgischen Raffinerie in der Hafenstadt Kulevi am Schwarzen Meer gab es bei den Botschafter- bzw. Außenministertreffen vergangenen Sonntag und Montag eine Einigung.
Wirtschaftssanktionen sind im Ukraine-Kontext Kriegsführung mit nicht-militärischen Mitteln. Zielsetzung ist die Schwächung der russischen Kriegsführung und die Bestrafung unterstützender „Oligarchen“, Banken oder Rüstungsfirmen – auch durch völkerrechtlich umstrittene Sekundärsanktionen. Sanktionen beruhen auf Zwang. Ihre Wirksamkeit ist von der Möglichkeit eines Ausweichens auf andere Marktpartner und alternativer Absatz- bzw. Beschaffungsmärkte abhängig – und zwar beider Beteiligter. Bereits aus der Konsequenz, dass Sanktionen freie Markttransaktionen behindern oder gar unmöglich machen, kann der Rückschluss auf für beide Seiten mehr oder weniger hohe Kosten gezogen werden.
Erst der Druck aus Portugal und Frankreich führte zur Streichung der Fischsanktionen
Denn die freiwilligen Markttransaktionen – abseits ungebührlicher „Deals“ im Trumpschen Sinne – müssen per se für beide Parteien nutzenstiftend sein – sonst würden sie nicht geschlossen (Win-Win-Situation). Sanktionen hingegen wandeln die beiderseitigen Wohlfahrtsgewinne in eine „Lose-Lose-Situation“: Keiner kann gewinnen. Im Fokus stehen die relativ höheren Verluste des Gegners – wobei auch die absoluten Verluste des Initiators steigen können.
An den ursprünglich geplanten Beschränkungen für Fischimporte aus Russland wird der Bumerangeffekt deutlich: Die weltweit größten Fischstäbchenfabriken liegen in Deutschland und decken etwa 60 Prozent der EU-Produktion ab. Aktuell kommen über die Hälfte der Importe von Alaska-Seelachs-Filets (Pazifischer Pollack) direkt oder indirekt über chinesische Verarbeiter aus Russland. Die USA liegen mit 41 Prozent auf Rang zwei. Doch während Russland seine Fänge auch in Asien ohne weiteres absetzen kann, wird ein Ersatz der europäischen Ausfälle schwierig, da langfristige Lieferverträge die US-Produktion binden. Der Ausgleich durch billigen Pangasius, ein anders schmeckender südasiatischer Süßwasserfisch aus Aquakultur, wurde seitens der Industrie deshalb überlegt – wenn die Verbraucher überhaupt mitgezogen hätten.
Die „echten“ Fischstäbchen wären erheblich teurer geworden und die fischverarbeitende Industrie (Iglo, Frosta) hätte ihre 8.000 Jobs wohl nicht halten können. Da auch Portugal für seinen Bacalhau und Frankreich für Surimi Pazifischen Pollack braucht, wurden die Fischsanktionen ganz aus dem 21. Sanktionspaket gestrichen. Wesentlich folgenschwerer wiegen die Sanktionen für russisches Öl und Gas. Seit 11. Juli 2022 fließt kein Gas mehr durch die Ostseepipeline Nord Stream 1 – zunächst wegen planmäßiger Wartungsarbeiten, dann wegen einer defekten Turbine.
Importzoll auf russisches Öl und Gas statt des G7-Preisdeckels?
Allerdings hatte der damalige Wirtschaftsminister Robert Habeck zwei Tage vor Beginn des Ukrainekriegs entschieden, Nord Stream 2 durch den Stopp des Zertifizierungsverfahrens nicht an das Netz gehen zu lassen. Damit wurde deutscherseits der erste Schritt zu einer „Gasmangellage“ getan. Die mutmaßlich durch ukrainische Militärs – und mit dem Wissen mehrerer Geheimdienste – am 26. September 2022 veranlasste Sprengung der zwei Nord-Stream-1-Pipelines und einer der zwei Nord-Stream-2-Pipelines brachte den Gasimport dann endgültig zum Erliegen. Der teurere LNG-Import und der Gasimport via Ukraine liefen hingegen zunächst weiter. Es folgte ein EU-weites Einfuhrverbot für russisches Rohöl und Erdölerzeugnisse auf dem Seeweg, das etwa 90 Prozent der bisherigen EU-Importe aus Russland betraf.
Um den Ölabsatz in Drittländer zu erschweren, wurde im Herbst 2022 auf G7-Ebene ein Preisdeckel für russisches Öl beschlossen, zu dem Dienstleistungen wie Transport oder Versicherung erbracht werden durften. Das Ergebnis ist die „Schattenflotte“, mit der sich die Ostseeanrainer hohe Gefahren einer Umweltkatastrophe an ihre Küsten holten. Die mit dem 21. Sanktionspaket geplante Aussetzung der halbjährlichen Anpassung der Ölpreisobergrenze (seit Februar 2026 44,10 Dollar) bis Januar 2027 stieß auf den Widerstand Griechenlands. Dabei ist der Preisdeckel ohnehin fragwürdig. Besser wäre ein Importzoll auf russisches Öl und Gas, der zwei Effekte hätte: Zum einen würden der EU Zolleinnahmen zufließen. Zum anderen erhöht der Energiezoll den (Brutto-)Preis für die Nachfrager, weshalb diese ihre Käufe weiter reduzieren würden.
Erhebliche Verluste mussten deutsche Unternehmen durch den erzwungenen Rückzug aus Russland hinnehmen: Gas- und Ölförderer Wintershall Dea 5,3 Milliarden Euro, Mercedes 700 Millionen oder Henkel über 200 Millionen. Diese Quasi-Enteignungen waren allerdings auch eine Reaktion Russlands auf die Festsetzung von 185 Milliarden Euro ihrer Notenbank CBR in Belgien. Unbestritten: Russland leidet durch sinkende Energieeinnahmen, den angezogenen Rubel-Kurs, Inflation, das hohe Haushaltsdefizit und das westliche Technologieembargo. Doch auch wir zahlen dafür einen hohen Preis. Eine Ausstiegsstrategie – auch als Türöffner für europäische Friedensverhandlungen – wäre überlegenswert.






