BERLIN. Die Wochenzeitung JUNGE FREIHEIT hat am Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg Klage gegen einen vom Land Niedersachsen betriebenen Medienpranger eingereicht. Auf der Seite „AussteigerhilfeRechts“ des dem Justizministerium untergeordneten „Ambulanten Justizsozialdienstes Niedersachsen“ (AJSD) werden neben der JUNGEN FREIHEIT zahlreiche weitere konservative, rechte und libertäre Zeitschriften unter der Kategorie „Rechtsextremismus erkennen“ aufgeführt.
„Der von der rot-grünen Regierung in Niedersachsen verantwortete Medienpranger ist ein einziger Skandal“, sagte JF-Chefredakteur Dieter Stein. „Es kann nicht sein, dass staatliche Stellen Stimmung gegen unabhängige und kritische Medien machen. Wir verlangen vom niedersächsischen Justizministerium die sofortige Abschaltung dieses mit Steuergeldern finanzierten Antifa-Portals.“
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Finanziert wird der Justizsozialdienst vollständig aus dem Haushalt Niedersachsens. Wie aus dem Entwurf des Haushaltsplans 2025 hervorgeht, waren allein 33,4 Millionen Euro für den AJSD vorgesehen, dem die „Aussteigerhilfe Rechts“ zugeordnet ist – davon mehr als 26 Millionen Euro für rund 400 vollzeitäquivalente Beschäftigte.

Staatsrechtler äußert scharfe Kritik am Vorgehen der Landesregierung
Der bekannte Staatsrechtler Dietrich Murswiek hatte den Medienpranger scharf kritisiert (JF berichtete). „Die Regierung darf nicht mit hoheitlichen Mitteln auf die politische Willensbildung einwirken und insbesondere nicht Steuergelder zur Beeinflussung der öffentlichen Meinung einsetzen“, sagte Murswiek der JF. „Das gilt auch für alle anderen Staatsorgane und Behörden.“
Zwar sei die Bekämpfung des Extremismus auch durch Öffentlichkeitsarbeit erlaubt, solange verfassungsfeindliche Bestrebungen darunterfallen. Allerdings verstoße bereits die „Aussteigerhilfe Rechts“ mit ihrem Namen dagegen, weil damit das gesamte Spektrum der politischen Rechten stigmatisiert werde. „Das wird sogar im Einzelnen fortgeführt, wenn als ‘rechts’ eingeordnete Presseorgane amtlich in die Nähe zum Rechtsextremismus gerückt werden.“ Murswiek weiter: „Der Staat darf es nicht.“
Ziel der Klage ist es, dem Land Niedersachsen und seinen Behörden zu untersagen, die Zeitschrift „JUNGE FREIHEIT“ als Beispiel, Indiz oder Erscheinungsform in einem „Glossar Rechtsextremismus erkennen“ aufzuführen. (ho)
