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Schwangerschaftsabbrüche: Grüne wollen Kliniken zu Abtreibungen zwingen

Schwangerschaftsabbrüche: Grüne wollen Kliniken zu Abtreibungen zwingen

Schwangerschaftsabbrüche: Grüne wollen Kliniken zu Abtreibungen zwingen

Konspirativ zueinander gewandt sitzen die Fraktionsvorsitzenden der Grünen im Bundestag, Katharina Dröge (links) und Britta Haßelmann im Bundestag – sie wollen christliche Kliniken zwingen, Abtreibungen durchzuführen.
Konspirativ zueinander gewandt sitzen die Fraktionsvorsitzenden der Grünen im Bundestag, Katharina Dröge (links) und Britta Haßelmann im Bundestag – sie wollen christliche Kliniken zwingen, Abtreibungen durchzuführen.
Die Fraktionsvorsitzenden der Grünen im Bundestag, Katharina Dröge (links) und Britta Haßelmann. Foto: IMAGO / IPON
Schwangerschaftsabbrüche
 

Grüne wollen Kliniken zu Abtreibungen zwingen

Abtreibung per Gesetz verordnen? Die Grünen wollen Kliniken dazu verpflichten – selbst kirchliche Häuser sollen sich nicht mehr verweigern dürfen. Rechtsexperten schlagen Alarm.
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BERLIN. Die Grünen-Fraktion hat im Bundestag einen Antrag vorgebracht, laut dem sich christliche Krankenhäuser nicht mehr weigern dürften, Abtreibungen vorzunehmen. Ebenso sollen Schwangerschaftsabbrüche künftig zu einem verpflichtenden Teil einer medizinischen Ausbildung werden, heißt es in dem Antrag der Abgeordneten Kirsten Kappert-Gonther, Ulle Schauws und des gesundheitspolitischen Sprechers Janosch Dahmen. Zuerst hatte Corrigenda über das Thema berichtet.

Als Grund für diese Forderungen nennen die Grünen-Politiker eine angeblich schlechte Versorgungslage für „ungewollt Schwangere“. Diese sei in vielen Regionen „unzureichend“, es bestehe daher „erheblicher Handlungsbedarf“. Dabei beziehen sich die Autoren auf eine Studie des Verbundprojekts „Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer – Angebote der Beratung und Versorgung“ (Elsa) aus dem vergangenen August.

Mit ihren Einschätzungen widersprechen die Abgeordneten allerdings den Schlussfolgerungen der von ihnen zitierten Studie. Dort gaben 90 Prozent aller befragten Frauen an, Einrichtungen für Abtreibungen seien für sie sehr gut oder gut erreichbar gewesen. Mehr als die Hälfte aller befragten Frauen erklärte, die Einrichtung sei weniger als zehn Kilometer von ihrem Wohnort entfernt gewesen. Lediglich eine Minderheit von weniger als 15 Prozent musste Strecken von mehr als 50 Kilometern zurücklegen.

Gibt es ein Versorgungsproblem bei Abtreibungen?

Auch andere Studien zu dem Thema heben die gute Versorgungslage hervor. So erklärte die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe im September, dass sich in der Elsa-Studie keine „Hinweise auf eine Fehl- oder Unterversorgung“ fänden. Im Gegenteil zeige sie die „gute Versorgungslage für Frauen mit Abbruchswunsch in Deutschland“ auf.

Auch der geschäftsführende Oberarzt der Klinik für Gynäkologie an der Berliner Charité, Matthias David, befand, die Ergebnisse der Elsa-Studie seien nicht geeignet, „für die Bundesrepublik ein ‘Versorgungsproblem’ zu beweisen“, betonte er in der Fachzeitschrift Frauenarzt. Die Recherche würde vielmehr „eine gute bis sehr gute Erreichbarkeit und Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen unterstreichen“.

Die Forderung nach einem Verbot von Abtreibungsverweigerungen christlicher Krankenhäuser begründen die Grünen-Politiker mit der Krankenhausreform von 2024. Diese sehe vor, dass es vermehrt zu Fusionen von Kliniken kommen werde. Katholische Krankenhäuser, so befürchten es die Antragsteller, könnten nach einer solchen Übernahme anderen Kliniken verbieten, Abtreibungen durchzuführen.

Vorschlag ist vermutlich verfassungswidrig

Um diese Möglichkeit zu unterbinden, fordert die Grünen-Fraktion eine Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes Paragraph 12, laut dem niemand verpflichtet ist, an einer Abtreibung mitzuwirken. Dieses Gebot soll künftig nicht mehr für „juristische Personen“, etwa Krankenhäuser, gelten.

Abtreibungen sind nach deutschem Recht allerdings nach wie vor illegal – und lediglich unter bestimmten Bedingungen straffrei. Zu diesen Bedingungen gehört, dass die Abtreibung in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft durchgeführt wird und die Frau zuvor eine Beratungsstelle aufsucht. Der Rechtswissenschaftler und Professor für Arbeitsrecht an der Universität Bonn, Gregor Thüsing, hält eine solche Gesetzesänderung daher für unzulässig. Niemand könne „gesetzlich zu rechtswidrigem Handeln verpflichtet werden“. Alles andere wäre „ein unauflöslicher Widerspruch in der Rechtsordnung“, erklärte er Corrigenda.

Union und AfD wollen gegen Antrag stimmen

Verfassungsrechtlich zulässig sei hingegen vermutlich der Vorschlag, Schwangerschaftsabbrüche zu einem Pflichtteil medizinischer Ausbildungen zu etablieren, sagte der Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bonn und Direktor des Bonner Instituts für Kirchenrecht, Christian Hillgruber. „Die bloße Vermittlung theoretischer Kenntnisse“ dürfte „mit Blick darauf, dass Abtreibungen zur Abwendung einer nicht anders abwendbaren Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung von Ärzten durchgeführt werden müssen, verfassungsrechtlich zulässig sein“, sagte er gegenüber Corrigenda.

Union und AfD kündigten bereits an, gegen den Antrag zu stimmen. Die AfD-Abgeordnete Martina Kempf warf den Grünen vor, in die „Gewissensfreiheit der Leute“ einzugreifen. „Selbst kirchliche Krankenhäuser wollen die Grünen dazu zwingen, Abtreibungspersonal einzustellen“, mahnte sie gegenüber dem Portal Corrigenda. (lb)

Die Fraktionsvorsitzenden der Grünen im Bundestag, Katharina Dröge (links) und Britta Haßelmann. Foto: IMAGO / IPON
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