BERLIN. Der Untersuchungsausschuß zur sogenannten Fördergeld-Affäre hat am Freitag ohne Beteiligung der AfD-Fraktion seine Arbeit aufgenommen. Das Gremium soll die umstrittene Vergabe von Fördermitteln in Millionenhöhe für Projekte zur Bekämpfung von Antisemitismus durch die Berliner Kulturverwaltung untersuchen. Zuvor waren die von der Partei nominierten Kandidaten im Abgeordnetenhaus bei der Wahl gescheitert. AfD-Fraktionsvorsitzende Kristin Brinker sprach von einem klaren Rechtsbruch und kündigte eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin an.
Nach dem Untersuchungsausschußgesetz muß jede Fraktion mit mindestens einem Mitglied im Ausschuß vertreten sein. Die AfD verweist dabei auf einen Präzedenzfall aus dem Jahr 2022. Damals waren ihre Kandidaten für den Untersuchungsausschuß zur rechtsextremen Anschlagsserie in Berlin-Neukölln zunächst ebenfalls mehrfach durchgefallen.
Erst im dritten Anlauf erhielt der AfD-Abgeordnete Antonin Brousek die notwendige Mehrheit, ebenso sein Stellvertreter Karsten Woldeit. Zuvor hatten insbesondere FDP, SPD, Grüne und Linke ihre Ablehnung mit der Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz begründet. Dennoch setzte sich schließlich die Rechtsauffassung durch, daß jede Fraktion entsprechend dem Untersuchungsausschußgesetz im Gremium vertreten sein muß. Auch damals war die AfD vor den Landesverfassungsgerichtshof gezogen.
AfD ist größte Oppositionsfraktion
Der aktuelle Untersuchungsausschuß soll die Vergabe von Fördermitteln in Millionenhöhe für Projekte zur Bekämpfung von Antisemitismus durch die Berliner Kulturverwaltung aufklären. Im Zentrum stehen Vorwürfe, wonach politische Einflußnahme eine Rolle gespielt haben könnte. Interne Akten, die dem rbb vorliegen, zeigen, daß Mitarbeiter der Fachabteilung erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit einzelner Förderentscheidungen hatten. Besonders umstritten ist demnach eine Liste mit Förderwünschen aus den Reihen von CDU und SPD, die bevorzugt behandelt worden sein soll.
In der konstituierenden Sitzung des aktuellen Ausschusses ging es am Freitagnachmittag zunächst um organisatorische Fragen. Zeugen wurden noch nicht vernommen. Den Vorsitz soll die Abgeordnete der Linksfraktion, Manuela Schmidt, übernehmen. Als stellvertretende Vorsitzende ist die SPD-Kulturpolitikerin Melanie Kühnemann-Grunow vorgesehen.
Ob der Untersuchungsausschuß in der jetzigen Zusammensetzung Bestand haben wird, ist offen. Mit der angekündigten Klage der AfD dürfte sich erneut das Berliner Verfassungsgericht mit der Frage befassen, ob der Ausschuß ohne Beteiligung der größten Oppositionsfraktion rechtmäßig arbeiten darf. (rr)





