Für Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) ist es ein eklatanter Widerspruch: Man könne doch nicht einen Brand löschen wollen, „aber mit Steuergeld die Brandstifter weiterfinanzieren“. Das finde sie absurd, meinte die protokollarisch zweithöchste Frau im Staate schon kurz vor dem Jahreswechsel in der Welt am Sonntag. Und nun will sie mit dem Kampf gegen Brandstifter und Absurditäten offensichtlich zügig Ernst machen.
Worum geht es? Abgeordneten- oder Fraktionsmitarbeitern, denen wegen fehlender Zuverlässigkeit aus Sicherheitsgründen der Hausausweis sowie der Zugang zu IT-Systemen des Bundestages verweigert wird, sollen künftig auch nicht mehr aus Steuermitteln (Mitarbeiterpauschale oder Fraktionsgeldern) bezahlt werden. Schließlich, so Klöckner, gehe es darum, „denen einen Riegel vorzuschieben, von denen eine Gefahr für unser Parlament ausgeht“. Wenn jemand keinen Hausausweis und damit keinen Zutritt zum Bundestag erhalte, „sollte er auch nicht für einen Abgeordneten arbeiten dürfen“, schlußfolgert die Parlamentspräsidentin.
Nun wandte sie sich in einem Schreiben an die Parlamentarischen Fraktionsgeschäftsführer und warb für eine Änderung des Abgeordnetengesetzes, um diese derzeit bestehende „Regelungslücke“ (Klöckner) zu schließen (die JF berichtete). „Wer eine Gefahr für das Parlament darstellt, kann nicht faktisch vom Parlament bezahlt werden“, argumentiert die Christdemokratin.
Auch Michael Stürzenberger soll den Hausausweis verloren haben
Die Zuverlässigkeitsüberprüfung ist in der Hausordnung des Bundestages geregelt. Sie erfolgt mit Einwilligung der Betroffenen unter anderem durch Abfragen in polizeilichen Informationssystemen sowie im Bundeszentralregister. Bei begründeten Zweifeln an der Zuverlässigkeit (in der Regel bei gravierenden Vorstrafen) oder verweigerter Einwilligung kann ein Hausausweis abgelehnt oder eingezogen werden.
Bereits am 17. September 2025 hatte der Bundestag bekanntgegeben, mehreren Mitarbeitern von Abgeordneten Hausausweise und IT-Zugänge zu verweigern. Grundlage seien sicherheitskritische Erkenntnisse aus Zuverlässigkeitsüberprüfungen. Nach Angaben der Parlamentsverwaltung habe es tatsächliche und konkrete Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen gegeben. Nach Informationen der JUNGEN FREIHEIT geht es um insgesamt sieben Personen; fünf Mitarbeiter von AfD-Bundestagsabgeordneten und zwei Mitarbeiter der AfD-Bundestagsfraktion.
Am Donnerstag gab der Spiegel einige konkrete Namen der Betroffenen bekannt. Demnach handelt es sich bei einem davon um Michael Stürzenberger, der beim bayerischen Bundestagsabgeordneten Erhard Brucker arbeitet. Grund dafür seien mehrere Strafen wegen Volksverhetzung, wobei die meisten noch nicht rechtskräftig seien. Auch der Ex-Parlamentarier Ulrich Oehme, der inzwischen beim sächsischen AfD-Abgeordneten Edgar Naujok eingestellt wurde, verfüge nicht mehr über den Hausausweis. Ebenso Philip R., der im Februar 2022 Bewohner einer Asylunterkunft in Friedrichshafen mit einer Schreckschußwaffe bedroht hatte und deswegen verurteilt wurde.
Baumann nennt Klöckners Vorstoß „Parteienverbot durch die Hintertür“
Auch wenn Klöckner keine Parteien ausdrücklich nennt, ist naheliegend, daß es bei ihrem Vorstoß faktisch erneut um eine „Lex AfD“ geht. Folgerichtig sorgt dort ihre Forderung nach Verschärfungen für heftige Kritik. „Unsere politischen Gegner im Bundestag unternehmen gerade den zweiten Schritt, um Mitarbeiter unserer Abgeordneten aus ihrer Anstellung“ im Parlament rauszuwerfen, empörte sich der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der AfD im Bundestag, Bernd Baumann, gegenüber der JUNGEN FREIHEIT.
Der erste Schritt sei die Änderung der Hausordnung des Bundestags gewesen. „Den Mitarbeitern von Abgeordneten konnte jahrzehntelang der Zugang zum Bundestag durch Nicht-Ausstellung eines Hausausweises nur verwehrt werden, wenn polizeilich ‘Gefahr’ gemeldet wurde“, erläuterte Baumann. Dies hätten die anderen Fraktionen dann im Februar 2025 extrem aufgeweicht – „gemeinschaftlich und gegen unser Votum“. Der juristisch definierte Begriff „Gefahr“ wurde ersetzt „durch den schwammigen Begriff ‘Risiko’, das schon gegeben sei, wenn ‘Anhaltspunkte’ vorlägen. Solche Anhaltspunkte könnten „jederzeit auch die Verfassungsschutz-Ämter liefern“, die aber bekanntlich nicht unabhängig seien, sondern den von SPD- und CDU-Ressortschefs geführten Innenministerien unterstünden.
Mit der von Klöckner angeregten und wahrscheinlich auch von den anderen Fraktionen mitgetragenen Änderungen könnten Mitarbeiter von AfD-Fraktion oder -Abgeordneten „faktisch aus ihren Anstellungsverhältnissen geworfen“ werden, befürchtet Baumann gegenüber der JF. „Und die mißbrauchten Verfassungsschutzämter erklärten ja willfährig bereits ganze Landesverbände oder die ehemalige Junge Alternative für verfassungswidrig, so daß alle Mitarbeiter aus solchen Bereichen bereits auf der Abschußliste stehen.“
Verfassungsrechtler sehen die verschärften Auflagen kritisch
Im Ergebnis könne die Bundesregierung aus Union und SPD dann künftig die Opposition entmachten, „indem sie einfach gezielt deren Mitarbeiter entläßt – auf deren Schultern die fachliche Arbeit ruht“. Dies sei, mutmaßt der AfD-Parlamentsgeschäftsführer, „eine weitere Umdrehung im Sinne eines Parteienverbots durch die Hintertür“.
Bereits im Juni vergangenen Jahres hatte der Landtag von Rheinland-Pfalz einen von SPD, CDU, Grünen und FDP getragenen, von AfD und Freien Wählern indes abgelehnten Gesetzentwurf eingebracht, der die Finanzierung mutmaßlich verfassungsfeindlicher Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen unterbinden soll. Auch im Bayerischen Landtag gab es einen ähnlichen Vorstoß. Verfassungsrechtler sehen solche Einschränkungen kritisch, da durch sie die parlamentarischen Rechte der Abgeordneten (freies Mandat) und ihrer Fraktionen verletzt werden könnten.
Daß aus Sicherheitsgründen Mitarbeitern von Abgeordneten der Zutritt verweigert wurde, ist unterdessen nicht auf die AfD beschränkt. Vor fast genau zehn Jahren sorgte der Fall des damaligen Linken-Abgeordneten und Ex-Stasi-Zuträgers Diether Dehm für Furore. Einem für ihn tätigen Mann wurde der Hausausweis wegen fehlender Zuverlässigkeit verwehrt: dem ehemaligen RAF-Terroristen Christian Klar. Zuerst öffentlich gemacht hatte den Vorgang damals die JUNGE FREIHEIT.






