WIESBADEN. Die Polizei in Hessen hat im Bundestagswahlkampf ausschließlich Wahlkampfstände der AfD schützen müssen. Insgesamt 66 Infostände der Partei seien polizeilich abgesichert worden, teilte die Landesregierung auf Anfrage der AfD-Fraktion mit. Elf Veranstaltungen entfallen dabei allein auf Frankfurt am Main.
Insgesamt registrierten die Sicherheitskräfte 601 politisch motivierte Straftaten mit Bezug zum Wahlkampf. Davon wurden 24 der linksextremen Szene zugeordnet, 20 dem Bereich des Rechtsextremismus und 557 einer „sonstigen“ politischen Motivation. Die meisten Straftaten richteten sich dabei gegen die AfD mit 172 Fällen. Danach folgen CDU (147 Fälle) und Grüne (117 Fälle). Gegen die SPD richteten sich 78 Straftaten, gegen die FDP 51 und gegen die Linkspartei 47. Auf die Sonstigen Parteien entfallen 37 und auf das BSW 14 Fälle.Da einige Straftaten mehrere Parteien betreffen, ist die Summe der Straftaten größer als 601.
Sechs Fälle von Körperverletzungen
Darunter fallen auch sechs Fälle von Körperverletzungen und schweren Körperverletzungen. Vier davon richteten sich gegen AfD-Politiker, zwei gegen Mitglieder der CDU. Die meisten der 601 Straftaten entfielen mit 564 Delikten auf Sachbeschädigungen. Hier war die CDU mit 133 Fällen am stärksten betroffen. Danach folgen AfD (117 Fälle) und die Grünen (107 Fälle).
Die AfD zeigte sich schockiert über die von ihr erfragten Zahlen. „Angriffe auf Wahlkampfveranstaltungen sind Angriffe auf die Demokratie selbst. Angesichts dessen ist es erschreckend, welche Abgründe sich in der Antwort der Landesregierung auf unsere Anfrage offenbart haben“, sagte die innenpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion, Sandra Weegels.
AfD verurteilt politische Gewalt
„Nur Wahlkampfstände der AfD brauchten Polizeischutz. Da sieht man, welches Demokratieverständnis von linker Seite ausgelebt wird“, empörte sich die frühere Polizistin. Der Wettbewerb um Wählerstimmen, bei dem sich die Bürger über das Personal und die Programme der teilnehmenden Parteien informieren können, sei der „Kern jeder Demokratie“. Die AfD verurteile „jede Art der Gewalt in der politischen Auseinandersetzung scharf, egal von wem sie ausgeht und gegen wen sie sich richtet“, unterstrich Weegels.
Auch die schwarz-rote Landesregierung verurteilte in ihrer Antwort politische Gewalt: „Gewalttaten sind Straftaten und kein Mittel der politischen Auseinandersetzung; das gilt uneingeschränkt“, schreibt sie in ihrer Antwort. (ho)