Anzeige
Anzeige
Hans-Peter Hörner, Bildungs-Blog

Messerangriff auf spanischen Touristen: Attentäter vom Holocaust-Mahnmal kommt vor Gericht

Messerangriff auf spanischen Touristen: Attentäter vom Holocaust-Mahnmal kommt vor Gericht

Messerangriff auf spanischen Touristen: Attentäter vom Holocaust-Mahnmal kommt vor Gericht

Am abgesperrten Holocaust-Denkmal in Berlin stehen Polizisten – zuvor hatte ein syrischer Attentäter und IS-Anhänger einen Mann mit einem Messer angegriffen
Am abgesperrten Holocaust-Denkmal in Berlin stehen Polizisten – zuvor hatte ein syrischer Attentäter und IS-Anhänger einen Mann mit einem Messer angegriffen
Polizisten stehen am Tatort in Berlin (Archivbild). Foto: IMAGO / NurPhoto
Messerangriff auf spanischen Touristen
 

Attentäter vom Holocaust-Mahnmal kommt vor Gericht

Im Februar erschütterte ein islamistischer Messerangriff am Berliner Holocaust-Denkmal das Land – nun wird der Täter angeklagt. Die Anklage wirft dem syrischen IS-Anhänger versuchten Mord vor.
Anzeige

BERLIN. Der islamistische Attentäter, der im Februar einen spanischen Touristen am Berliner Holocaust-Denkmal attackierte und dabei beinahe tötete (JF berichtete), wird bald vor Gericht stehen. Der Staatsschutzsenat des Kammergerichts ließ die Anklage der Bundesanwaltschaft zu, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch laut Medienberichten mitteilte. Der Zeitpunkt des Prozeßbeginns ist noch offen.

Die Anklage wirft dem Anhänger des Islamischen Staats versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung und die versuchte Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vor. Der damals 19jährige Syrer hatte am 21. Februar im Stelenfeld des Denkmals mit einem Messer von hinten auf einen Besucher eingestochen. Wenige Stunden später war er nahe des Tatorts mit blutverschmierten Händen festgenommen worden.

Attentäter handelte aus islamistischen Motiven

Das Opfer wurde lebensgefährlich verletzt und mußte notoperiert werden. Die Bundesanwaltschaft sieht bei der Tat die Mordmerkmale – niedrige Beweggründe und Heimtücke – als erfüllt an.

Fußball und Schiedsrichter: JF+ abonnieren

Der Syrer habe „aus einer radikal-islamistischen und antisemitischen Überzeugung heraus“ gehandelt und sich dabei gegen die „freiheitliche Gesellschaftsform in Deutschland“ gerichtet, hatte die Generalbundesanwaltschaft im Februar mitgeteilt. Dementsprechend sei die Tat geeignet, die innere Sicherheit des Landes zu beeinträchtigen. (lb)

Polizisten stehen am Tatort in Berlin (Archivbild). Foto: IMAGO / NurPhoto
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag

ähnliche Themen
aktuelles