DRESDEN. Das Oberlandesgericht Dresden hat den früheren Mitarbeiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah, Jian G., wegen Spionage für China zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Die Richter sahen eine geheimdienstliche Agententätigkeit in besonders schwerem Fall als erwiesen an.
G. hatte nach Ansicht des Gerichts zwischen 2019 und 2024 Informationen gesammelt und vertrauliche Dokumente an chinesische Stellen weitergegeben. Zudem habe er Daten über führende AfD-Politiker erhoben und chinesische Oppositionelle in Deutschland ausgespäht.
Angeklagter beteuerte Unschuld
Der Angeklagte wies die Vorwürfe zurück. „Ich habe nicht für einen chinesischen Geheimdienst gearbeitet und bin unschuldig“, sagte er während des Prozesses. Sein Verteidiger hatte einen Freispruch verlangt. Der Generalbundesanwalt forderte dagegen siebeneinhalb Jahre Haft.
Mitangeklagt war die Chinesin Yaqi X., die als Mitarbeiterin eines Logistikunternehmens am Flughafen Leipzig Daten zu Fracht und Flügen weitergegeben haben soll. Sie räumte dies ein, bestritt aber Kenntnisse von Spionagehandlungen (JF berichtete). Sie wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt.
Bundestag entzog Krah die Immunität
Der AfD-Abgeordnete Krah war in dem Verfahren als Zeuge geladen. Er gab an, nichts von den Aktivitäten seines früheren Mitarbeiters und dessen Mitgliedschaft in der Kommunistischen Partei Chinas gewußt zu haben (JF berichtete). Gegen ihn ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Dresden in einem gesonderten Verfahren wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche im Zusammenhang mit chinesischen Zahlungen. Der Bundestag hatte dafür zuvor seine Immunität aufgehoben (JF berichtete).
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob die Verteidigung Revision einlegt, blieb zunächst offen. (sv)