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Prozeß in Berlin: Migrantin schwindelt sich älter, um früher Rente zu beziehen

Prozeß in Berlin: Migrantin schwindelt sich älter, um früher Rente zu beziehen

Prozeß in Berlin: Migrantin schwindelt sich älter, um früher Rente zu beziehen

Frau mit Kopftuch (Symbolbild): Eine Migrantin kassiert eine Klatsche vor dem Sozialgericht
Frau mit Kopftuch (Symbolbild): Eine Migrantin kassiert eine Klatsche vor dem Sozialgericht
Frau mit Kopftuch (Symbolbild): Eine Migrantin kassiert eine Klatsche vor dem Sozialgericht Foto: picture alliance / Caro | Teich
Prozeß in Berlin
 

Migrantin schwindelt sich älter, um früher Rente zu beziehen

Eine Migrantin ändert plötzlich ihre Lebensdaten. Statt einer Mitfünfzigerin aus dem Libanon will sie auf einmal eine fast 70 Jahre alte Türkin sein. Nun ist ein Urteil in dem Prozeß gefallen.
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BERLIN. Das Berliner Sozialgericht hat die Klage einer Migrantin abgewiesen, die versucht hatte, sich ein höheres Alter eintragen zu lassen. Offenbar wollte die Frau eine neue Sozialversicherungsnummer erhalten und so früher in Rente gehen.

Der Rechtsstreit begann bereits im Jahr 2015. Damals gab die Klägerin Y. an, bei ihrer Einreise in die Bundesrepublik in den 80er-Jahren seien einige Lebensdaten fehlerhaft gewesen, darunter ihre Herkunft und ihr Alter. Bei ihrer Ankunft in Deutschland hatte sie eigentlich angegeben, im libanesischen Beirut geboren, aber staatenlos zu sein. Nun bekräftigt sie, Türkin zu sein. Überdies sei sie nicht 1960, sondern schon 1946 geboren.

2015 hätte das bedeutet, daß Y. nicht Mitte 50, sondern schon fast 70 Jahre alt ist. Die Rentenversicherung hatte eine Änderung abgelehnt, die Einwanderin war daraufhin vor das Sozialgericht gezogen. Als Beweis legte die Migrantin einen 2014 ausgestellten türkischen Paß sowie einen Auszug aus dem Personenstandsregister vor, die ihre Angaben bestätigten. Das Gericht gab ihr damals recht, doch die Rentenversicherung ging in Berufung – mit Erfolg.

Geschichte der Migrantin haut nicht hin

In dem Prozeß waren besonders die Lebensumstände der Frau unter die Lupe genommen worden. Dabei fiel auf: Irgendwas kommt bei ihren Angaben nicht hin. Wäre sie tatsächlich 1946 geboren, hätte sie als 31 Jahre alte Frau ihren Ehemann geheiratet, der zu dem Zeitpunkt allerdings erst 14 Jahre alt war. Zudem hätte sie zwischen dem 39. und dem 45. Lebensjahr fünf Kinder geboren. Dem Gericht erschien das unwahrscheinlich. Auch die türkischen Dokumente hielt es nicht für glaubwürdiger als die den bei der Einreise vorgelegten libanesischen Paß.

Endgültig entschieden ist das Fall aber noch nicht. Die Klägerin hat die Möglichkeit, eine Revision zu beantragen. (zit)

Frau mit Kopftuch (Symbolbild): Eine Migrantin kassiert eine Klatsche vor dem Sozialgericht Foto: picture alliance / Caro | Teich
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