BERLIN/MAINZ. Jan Böhmermann hat einen neuen Tiefpunkt erreicht: In seiner ZDF-Sendung vom 28. März 2025 vergriff sich der ZDF-Moderator nicht nur im Ton, sondern überschritt womöglich auch die Grenze zum Strafrecht. Ziel seines verbalen Rundumschlags war diesmal Manuel Ostermann, stellvertretender Vorsitzender der Bundespolizeigewerkschaft.
Der Beamte wurde unter anderem als „dreiviertel gefüllter Boxsack“, „Herrenmensch im Skoda“ und Träger einer „Blitzkriegsfrisur“ verunglimpft. Jetzt setzt sich Ostermann zur Wehr – mit einer Programmbeschwerde gegen den mit Zwangsgebühren finanzierten Sender.
Gegenstand der Sendung war das sogenannte Bundesaufnahmeprogramm (BAP) für Afghanen. Um Berichte über Sicherheitslücken konstruierte Böhmermann ein eigenes Narrativ: Die Bundespolizei – und mutmaßlich Ostermann selbst – wolle das Programm sabotieren. Teile der Polizei würden bewußt Fehler machen, um politische Stimmung zu erzeugen, so die skandalisierende Behauptung des Satirikers – unterlegt mit Spott, Uniform und sarkastischem Ton.
Kanzlei will Böhmermann-Sendung löschen lassen
Ostermanns Anwälte von der Kanzlei Höcker werfen dem ZDF in einer knapp 30seitigen Beschwerde nun gravierende Verstöße gegen journalistische Standards vor. Böhmermann sei „faktenbefreit und sehr hetzerisch“ aufgetreten. Es gehe nicht um Satire, sondern um gezielte Diffamierung. „Die Vorwürfe werden als feststehender Tatsachenteil von der satirischen Darstellung bloß umrandet“, heißt es in dem Schreiben, über das die Berliner Zeitung zuerst berichtet hatte. Der Kernvorwurf: bewußte Falschbehauptungen und die öffentliche Verächtlichmachung eines Beamten ohne rechtliches Gehör.

Die Kanzlei fordert unter anderem, daß die betreffende Sendung aus der ZDF-Mediathek sowie von anderen Plattformen entfernt wird. Darüber hinaus verlangt sie eine Richtigstellung der falschen Aussagen, insbesondere zur Kompetenzverteilung zwischen Bundespolizei und Auswärtigem Amt. Zudem sei eine Überprüfung der redaktionellen Prozesse des ZDF Magazin Royale erforderlich, um künftig die Einhaltung der Programmrichtlinien sicherzustellen.
Der ZDF-Fernsehrat verfügt über weitreichende Befugnisse, die vor allem die Programmgestaltung und Überwachung betreffen. Er stellt Richtlinien für die Sendungen auf, wählt den Intendanten, berät ihn in programmbezogenen Fragen, genehmigt den Haushalt und prüft Programmbeschwerden. Eine erfolgreiche Beschwerde könnte daher direkte Folgen für Jan Böhmermann und seine Sendung haben.
Stellungnahme des ZDF
„Genau deshalb sind wir und bin ich diesen juristischen Schritt gegangen. Herr Böhmermann darf ruhig wissen, daß dieses derart pietätlose Verhalten nicht unkommentiert bleibt“, sagte Ostermann. Die Produktionsfirma des ZDF Magazin Royale verwies an den Sender. Eine ZDF-Sprecherin bestätigte den Eingang der Beschwerde: „Wir werden diese, wie im Programmbeschwerde-Verfahren üblich, gegenüber dem Beschwerdeführer beantworten.“
Besonders brisant: Laut Kanzlei habe Ostermann vor Ausstrahlung keine Möglichkeit erhalten, zu den persönlichen Vorwürfen Stellung zu nehmen. Zwar habe es einen Austausch mit der Redaktion gegeben, doch dieser sei allgemein und nicht auf die konkreten Angriffe gemünzt gewesen. (rr)