BERLIN. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat vereinbart, daß alle Ukrainer, die ab dem 1. April 2025 nach Deutschland kommen, rückwirkend kein Bürgergeld mehr erhalten sollen. Stattdessen solle die Unterstützung geringer ausfallen und sie wie Asylbewerber behandelt werden. Doch das Geld fließt noch immer.
Für die Änderung braucht es eine Gesetzesnovelle im Sozialgesetzbuch II (SGB II), eine einfache Verordnung reicht nicht aus. Die neue Bundesregierung, seit dem 6. Mai im Amt, hat den Gesetzgebungsprozeß gerade erst gestartet. Bis zum Inkrafttreten erhalten daher die neu ankommenden Ukrainer weiterhin Bürgergeld.
Zwar war klar, daß das Gesetz erst nach dem Stichtag in Kraft treten kann – doch nun gibt es erhebliche Zweifel an der rückwirkenden Umsetzung. Die Bild-Zeitung berichtet, die rückwirkende Anwendung sei „sehr kompliziert“. Innerhalb der Koalition heiße es gar: eine rückwirkende Umsetzung sei „nicht durchführbar“.
Ukrainer werden weiter Bürgergeld beziehen
Auffällig ist, daß im jüngsten „Sofortprogramm“ des Koalitionsausschusses das Datum 1. April fehlt. Dort wird nur allgemein vom „Rechtskreiswechsel bei Ukraine-Flüchtlingen“ gesprochen, ohne konkretes Datum. Das bedeutet: Erst wenn das neue Gesetz vorliegt, wird die Änderung greifen – und die neu ankommenden Ukrainer kein Bürgergeld mehr erhalten, jedoch ohne rückwirkende Wirkung.
SPD-Arbeitsexpertin Annika Klose sagte der Zeitung: „Es muß eine Lösung gefunden werden, die für Kommunen und Jobcenter umsetzbar ist und keine Mehrbelastung darstellt.“ Auch das Arbeitsministerium hat erklärt, eine „möglichst bürokratiearme Regelung“ anzustreben.
Markus Mempel, Sprecher des Deutschen Landkreistags, erklärte: „Es wäre im Sinne schlanker Verwaltungsabläufe, wenn die Regelung erst mit Verkündung des Gesetzes in Kraft treten würde.“ Eine Rückabwicklung zwischen den Behörden wäre seiner Ansicht nach „überflüssiger Verwaltungsaufwand“. (rr)