KAMPEN. Die Staatsanwaltschaft Flensburg hat das Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit fremdenfeindlichen Parolen bei einer Feier auf Sylt abgeschlossen. Drei Verfahren wurden eingestellt, gegen einen Beschuldigten wurde wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Anklage erhoben.
An Pfingsten 2024 hatten mehrere junge Erwachsene auf der Terrasse der Szenekneipe „Pony“ in Kampen zu dem Lied „L’amour toujours“ von Gigi D’Agostino die Parolen „Deutschland den Deutschen!“ und „Ausländer raus!“ gesungen. Eine Person hob dabei den rechten Arm zu einem „winkenden Gruß“ und deutete mit der linken Hand ein „Hitlerbärtchen“ an.
Das bundesweit beachtete Video löste auch Reaktionen von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier aus. Nach Abschluß der Ermittlungen teilte die Staatsanwaltschaft mit, daß das Rufen der Parolen weder den Straftatbestand der Volksverhetzung (§130 StGB) erfülle noch ausreichend Anhaltspunkte für eine gezielte Aufstachelung zu Haß oder Feindschaft in der Bevölkerung gegeben seien. Der Gesang bleibe eine von Artikel 5 Grundgesetz geschützte Meinungsäußerung.
„Winkender Grüßer“ von Sylt muß Geldstrafe bezahlen
Hingegen bewertete die Behörde den „winkenden Gruß“ mit ausgestrecktem Arm und angedeutetem „Hitlerbärtchen“ als Verstoß gegen §86a StGB. Gegen den Beschuldigten wurde eine Verwarnung ausgesprochen, verbunden mit einer Auflage zur Zahlung von 2.500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung.
Ein weiteres Verfahren wegen des Verbreitens des Videos in sozialen Netzwerken wurde eingestellt, da gegen den betroffenen Beschuldigten bereits in einem anderen Verfahren eine schwerer wiegende Strafe droht. Das Landgericht Oldenburg hatte zuvor in einem ähnlichen Fall entschieden, daß auch scharfe und überzogene Meinungsäußerungen vom Schutz der Meinungsfreiheit umfaßt seien, solange nicht gezielt aggressive Feindseligkeit geschürt werde. (rr)