BERLIN. Der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Holger Münch hat die Auswirkungen der Cannabislegalisierung beklagt. Der Handel auf dem Schwarzmarkt sei durch das legale Angebot nicht eingeschränkt worden, da die sogenannten Cannabis-Clubs „den Bedarf nicht mal ansatzweise decken“, sagte Münch dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Zudem sei die polizeiliche Verfolgung schwieriger geworden. „Wenn man 25 Gramm legal in der Tasche haben darf, dann ist ein Ameisenhandel schwerer nachweisbar.“ Ameisenhandel meint den Handel mit Kleinstmengen. Zuvor hatten die Behörden bei der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik verkündet, daß die Zahl der Straftaten aufgrund der Cannabislegalisierung zurückgegangen sei.
Die Ampel-Regierung hatte im April 2024 ein Gesetz eingeführt, das den Besitz und Anbau zum privaten Gebrauch erlaubt – bis zu einer bestimmten Menge und innerhalb offiziell anerkannter Clubs. Erwachsene dürfen demnach bis zu 25 Gramm Cannabisblüten besitzen und mit sich führen.
BKA-Chef warnt vor „Kokain-Schwemme“
Nach der Bundestagswahl im Februar kündigte die Union an, das Gesetz wieder abschaffen zu wollen. Im Koalitionsvertrag zwischen SPD und Union wurde schlußendlich vereinbart, das Gesetz im Herbst zu überprüfen.
BKA-Chef Münch warnte zudem vor einer Zunahme des Kokainhandels in Deutschland und Europa. Die „Kokain-Schwemme“ werde dadurch ausgelöst, „daß der Markt in Nordamerika gesättigt ist und man sich stärker auf Europa konzentriert“.
Zudem gebe es eine Zunahme von gefährlichen synthetischen Opioiden. Da die Taliban den Anbau von Opium seit ihrer Machtübernahme unterbanden, scheine „eine Verknappung einzutreten“. Drogendealer seien daher dazu geneigt, ihr Heroinangebot mit Opioiden wie etwa Fentanyl zu vermischen. Die Folge seien „deutlich höhere Risiken für Konsumenten“. „Die Bekämpfung des illegalen Drogenhandels“ müsse daher „auf der Tagesordnung der Polizei und der Justiz bleiben“, betonte Münch. (lb)