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„Ein Hoffnungsschimmer“: EU-Kommission will Lieferkettenvorschriften entschärfen

„Ein Hoffnungsschimmer“: EU-Kommission will Lieferkettenvorschriften entschärfen

„Ein Hoffnungsschimmer“: EU-Kommission will Lieferkettenvorschriften entschärfen

Das Foto zeigt EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen
Das Foto zeigt EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen
Verspricht, europäischen Unternehmen das Leben leichter zu machen: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Foto: picture alliance / Wiktor Dabkowski | Wiktor Dabkowski
„Ein Hoffnungsschimmer“
 

EU-Kommission will Lieferkettenvorschriften entschärfen

Die Europäische Kommission will Vorschriften zur Verfolgung von Lieferketten jetzt wieder zurückdrängen. Auf diese Weise sollen Unternehmen entlastet werden. Die Grünen protestieren.
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Werteorientierter Arbeitgeber sucht Verstärkung

BRÜSSEL. Die Europäische Kommission hat am Mittwoch ein Maßnahmenpaket vorgelegt, um die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in der Europäischen Union zu stärken. Dazu soll eine Reihe von EU-Regeln vereinfacht werden. Dies betrifft unter anderem die sogenannte CSDDD, besser bekannt als Lieferkettenrichtlinie.

Deren Anwendung der Sorgfaltspflichten soll demnach um ein Jahr verschoben werden und erst Ende Juli 2028 greifen. Große Unternehmen sollen Lieferketten nicht mehr grundsätzlich bis hin zu indirekten Geschäftspartnern überprüfen müssen. Zugleich sollen die Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen reduziert werden. Dies soll erreicht werden, indem die Informationen begrenzt werden, die sie bei der Nachverfolgung von Lieferketten zur Verfügung stellen müssen.

Zahl betroffener Unternehmen soll stark sinken

Auch die CSRD, die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, soll nach dem Willen der EU-Kommission angepaßt werden. Dabei soll die Pflicht zur Berichterstattung auf Unternehmen mit mehr als tausend Angestellten und einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro beschränkt werden. So würde die Zahl der betroffenen Unternehmen laut EU-Kommission um 80 Prozent reduziert.

Die Kommission geht davon aus, daß alle vorgeschlagenen Änderungen zusammen jährliche Verwaltungskosten in Höhe von 6,3 Milliarden Euro einsparen könnten. Dabei handle es sich um eine konservative Schätzung. Außerdem hofft sie darauf, daß die Korrekturen zusätzliche Investitionen in Höhe von 50 Milliarden Euro mobilisieren.

Von der Leyen stellte weitere Entlastungen in Aussicht

Nun ist der EU-Richtliniengeber an der Reihe, also das EU-Parlament und der Rat der Europäischen Union. Sie müssen eine Übereinkunft zum Vorschlag der Kommission finden, die den Prozeß lediglich anstoßen kann. Die EU-Kommission forderte Parlament und Rat am Mittwoch dazu auf, das Vorhaben zu priorisieren.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) versprach, die Vorschläge würden europäischen Unternehmen das Leben erleichtern. Zugleich stellte sie weitere Entlastungen in Aussicht. „Die Welt verändert sich vor unseren Augen“, sagte Handelskommissar Valdis Dombrovskis. „Die EU braucht eine starke Wirtschaft, um ihre Werte zu verteidigen.“

IHK begrüßt EU-Vorstoß

Die Hauptgeschäftsführerin der Deutschen Industrie- und Handelskammer, Helena Melnikov, positionierte sich indes zurückhaltend: „Das erste Paket zum Bürokratieabbau ist ein Hoffnungsschimmer für unsere Wirtschaft, aber nicht mehr“, sagte sie bereits am Dienstag. Dagegen kritisierte die grüne Fraktion im EU-Parlament, von der Leyens Kurswechsel bedrohe Menschenrechte, Klimaschutz und Biodiversität.

Die EU hat die Lieferkettenrichtlinie im Jahr 2024 verabschiedet. Die einzelnen Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, sie in nationales Recht umzusetzen. Indes hatte der Deutsche Bundestag schon 2021 ein eigenes „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ verabschiedet. Es trat 2023 in Kraft. (ser)

Verspricht, europäischen Unternehmen das Leben leichter zu machen: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Foto: picture alliance / Wiktor Dabkowski | Wiktor Dabkowski
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