KÖLN. Die ARD muß BSW-Chefin Sahra Wagenknecht nicht in die Sendung „Wahlarena 2025“ einladen. Einen entsprechenden Eilantrag des nach ihr benannten Bündnisses lehnte das Verwaltungsgericht Köln am Montag ab. Der Schlagabtausch soll am 17. Februar – also wenige Tage vor der Bundestagswahl – zwischen den Kanzlerkandidaten Friedrich Merz (CDU), Alice Weidel (AfD), Olaf Scholz (SPD) und Robert Habeck (Grüne) in der ARD stattfinden.
Verantwortlich für die Sendung ist der WDR. Der Sender hatte sich dazu entschieden, lediglich die Spitzenkandidaten jener Parteien einzuladen, die in Umfragen konstant im zweistelligen Bereich liegen. Lediglich die Spitzenkandidaten dieser vier Parteien hätten eine zahlenbasierte Chance auf einen Einzug in das Bundeskanzleramt.
Wagenknecht sieht sich bereits im Kanzleramt
Deshalb fühlte sich das Bündnis Sahra Wagenknecht in seinem Recht auf Chancengleichheit verletzt. Die Entscheidung des WDR sei nicht nachvollziehbar, da die Grünen keine Chance hätten, den nächsten Kanzler zu stellen. Wagenknecht hingegen – so argumentierte ihre Partei – habe nach Merz die zweitbesten Chancen auf die Kanzlerschaft. Ihre Strategie: in einer „zwar nicht gewünschten“, aber auch nicht ausgeschlossenen Koalition mit der AfD als „Königsmacherin“ in das Kanzleramt einziehen.
Diese Auffassung teilten die Verwaltungsrichter in Köln nicht. Dem Recht auf Chancengleichheit des BSW stehe die Rundfunkfreiheit des WDR gegenüber. Zur redaktionellen Ausgestaltung der Sendung müßten die Parteien entsprechend ihrer Bedeutung berücksichtigt werden. Eine solche Bedeutung habe das BSW im Vergleich zu CDU/CSU, AfD, SPD und Grünen allerdings – ähnlich wie FDP und Linkspartei – nicht, konstatierten die Richter. Den drei Parteien ginge es primär um den Einzug in den nächsten Bundestag als den Einzug in das Bundeskanzleramt. In aktuellen Umfragen kommt das BSW auf vier bis sechs Prozent – mit fallender Tendenz.
Einer Talkshow-Kronprinzessin gebührt Aufmerksamkeit
Einer JF-Auswertung zufolge war Wagenknecht – nach Kevin Kühnert (SPD) – am zweithäufigsten in den Talkrunden von ARD und ZDF zu Gast. Dort war Wagenknecht in den vergangenen Jahren regelmäßig vertreten. 2024 waren es 13 Auftritte und 2023 neun Auftritte.
Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln kann das BSW vor dem Oberverwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen in Münster Beschwerde erheben. (sv)