DRESDEN. Der sächsische Verfassungsschutz darf den Landesverband der AfD weiterhin als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Dresden wies eine Beschwerde der Partei zurück und verwies auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts vom Juli.
Die AfD habe der Argumentation des Verwaltungsgerichts keine entscheidenden Einwände entgegengesetzt, entschied das OVG. So habe die Partei etwa darauf hingewiesen, daß mehrere Äußerungen, die ihr vom Verfassungsschutz als Anzeichen für eine verfassungsfeindliche Haltung ausgelegt worden seien, von der Meinungsfreiheit gedeckt seien. Das sei, so argumentierte das Gericht, für die VS-Beurteilung allerdings unerheblich.
„Kritik an der Verfassung und ihren wesentlichen Elementen“ sei ebenso erlaubt wie die „Forderung, tragende Bestandteile der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu beseitigen“. Es sei verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn der Verfassungsschutz auch legale Meinungsäußerungen als Ausdruck eines verfassungsfeindlichen Bestrebens werte.
OVG: Auch legale Äußerungen können verfassungsfeindlich sein
Auch den Einwand der AfD, der Verfassungsschutz habe mehrdeutige Äußerungen von Parteipolitikern auf eine Weise interpretiert, die eine Verfassungsfeindlichkeit hineinlese, wies das OVG zurück. „Dies überzeugt bereits deshalb nicht, weil es um nachrichtendienstliche Gefahrenerforschung geht“, heißt es im Urteil. Zudem habe die AfD keine „Deutungsalternativen“ für die genannten Äußerungen dargelegt.
Daß die AfD verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolge, zeige sich daran, daß Parteimitglieder „bestimmten Personengruppen undifferenziert die Verantwortlichkeit für Mißstände“ zuwiesen und dabei den Zweck verfolgten, „beim Zuhörer Haß oder Neidgefühle hervorzurufen“ und andere Personen zu „unfriedlichen Verhaltensweisen gegenüber den Betroffenen“ zu verleiten. Es sei dabei unerheblich, daß diese Äußerungen keine konkreten Persönlichkeitsrechte verletzten, argumentierte das Gericht.
AfD-Anwalt: „Rechtskräftig ist da noch nichts“
Zudem seien mehrere Personen des mittlerweile aufgelösten „Flügels“ weiterhin in wichtigen Positionen innerhalb der Partei. Die politische Ausrichtung des sächsischen Landesverbandes orientiere sich an deren Ideen. Es sei „nicht ersichtlich, daß sich die politischen Grundhaltungen dieser den Landesverband stark prägenden Personen maßgeblich geändert“ hätten und sich die AfD seit der Auflösung des Flügels „von dessen politischen Kurs und grundlegenden politischen Haltungen“ distanziere.
Der AfD-Anwalt Joachim Keiler betonte gegenüber der JUNGEN FREIHEIT, daß es sich lediglich um einen Beschluß in einem Eilverfahren handele. „Rechtskräftig ist da noch nichts.“ Die Hauptklagesache sei noch nicht anhängig und „der Rechtsweg natürlich keineswegs erschöpft“. Die AfD sehe in dem Urteil einen „eklatanten Verstoß gegen das Neutralitätsgebot“. (lb)