TIROL. Die Staatsanwaltschaft im italienischen Trient hat Haftbefehl gegen Österreichs gefallenen Immobilien-Tycoon René Benko erlassen. Am Dienstag soll in diesem Zusammenhang auch eine Razzia im Rathaus von Bozen über die Bühne gegangen sein. Durchgeführt von den besten Mafiajägern Italiens, der Carabinieri-Sondereinheit Raggruppamento Operativo Speciale, die für Ermittlungen gegen die organisierte Kriminalität zuständig ist.
Benko, der mit der Insolvenz seiner Signa-Gruppe Österreich die größte Pleite seit dem Zweiten Weltkrieg bescherte, ist nicht der einzige, für den es strafrechtlich eng zu werden droht. Laut der italienischen Nachrichtenagentur Ansa wurde in Südtirol auch Benkos rechte Hand, der Unternehmer und Signa-Italia-Chef Heinz Peter Hager, unter Hausarrest gestellt. Die Handschellen klickten auch für die Bürgermeisterin der Ortschaft Riva del Garda, Cristina Santi. Insgesamt sollen neun Personen unter „vorsorglichen Hausarrest“ gestellt worden sein.
Benko wurde bereits in Tirol einvernommen
Der Rechtsanwalt von Benko, Norbert Wess, wandte sich am Dienstagvormittag an österreichische Medien und sagte: „Es wird kein europäischer Haftbefehl gegen Herrn Benko vollzogen. Herr Benko wird weiterhin – wie bisher – mit allen nationalen wie internationalen Behörden vollumfänglich kooperieren und ist zuversichtlich, daß sich allfällige Vorwürfe gegen ihn als inhaltlich unrichtig aufklären lassen.“ Die Staatsanwaltschaft Innsbruck bestätigte auf Nachfrage, daß gegen Benko ein europäischer Haftbefehl erlassen worden sei. Der Unternehmer sei bereits von der Landespolizeidirektion Tirol einvernommen worden und befinde sich auf freiem Fuß – man wolle den Haftbefehl nicht vollstrecken.
Die Staatsanwaltschaft Trient schreibt in einer Mitteilung, die Maßnahmen seien das Ergebnis einer „komplexen gerichtlichen und steuerpolizeilichen Ermittlungsaktivität, die von Mitgliedern der Carabinieri und der Guardia di Finanza“ durchgeführt worden sei. Geprüft werde der Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung mit mafiösen Methoden. So sollen Amtsträger bestochen worden sein. Auch die Weitergabe von Amtsgeheimnissen, die Unterlassung von Amtshandlungen sowie Verstöße gegen Steuervorschriften werden den Verdächtigen zur Last gelegt. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung. (rr)