BERLIN. Der Vizepräsident des AfD-Schiedsgerichts, Roland Ulbrich, hat seinen Rücktritt erklärt. Er übernehme damit die Verantwortung für den Inhalt eines Eilbeschlusses, der den Eindruck erweckt habe, er mache sich mit seiner Rechtsprechung Begrifflichkeiten des Nationalsozialismus zu eigen, begründete der sächsische Landtagsabgeordnete seine Entscheidung.
Dies liege ihm zwar völlig fern, doch er müsse sich zu seinem Bedauern eingestehen, daß ein solcher Anschein nicht von der Hand zu weisen sei. Es gelte nun, Schaden von seiner Partei und ihrem Bundesschiedsgericht abzuwenden, das über den Ausschluß von Mitgliedern entscheidet.
Braukmann übernimmt Ulbrichs Amt
Ulbrichs Nachfolger ist bereits gewählt. Sein Amt übernimmt künftig der Richter Martin Braukmann. Die AfD teilte mit, den Rücktritt des Rechtswissenschaftlers mir Respekt zur Kenntnis zu nehmen. Am Montag hatte die sächsische AfD-Landtagsfraktion, der Ulbrich angehört, noch eine Mitteilung unter der Überschrift „Parteiausschlußverfahren gegen Roland Ulbrich und Ausschluß aus der Landtagsfraktion“ veröffentlicht.
„Roland Ulbrich hat in schwerwiegender Weise gegen die Parteigrundsätze verstoßen. Wir sind deshalb zum Handeln gezwungen. Die AfD steht fest auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Jeder, der sich extremistisch äußert – ganz gleich, ob rechts- oder linksextremistisch –, schadet der AfD massiv“, hieß es vom Parlamentarischen Geschäftsführer der Landtagsfraktion, Jan-Oliver Zwerg.
Streit um Begriff „arisch“
Hintergrund ist offenbar ein Streit um historische Begrifflichkeiten im Zusammenhang mit den Nürnberger Rassengesetzen von 1935. Konkret ging es laut Schilderungen aus AfD-Kreisen um das Ausschlußverfahren eines polnischstämmigen Mitglieds aus Nordrhein-Westfalen, das sich selbst immer wieder öffentlich als „arisch“ bezeichnet haben soll und einen Facebook-Beitrag veröffentlichte, der mit „Shoot Refugees“ („erschieße Flüchtlinge“) betitelt war. Der Landesvorstand NRW beantragte den Ausschluß, entzog der Frau alle Mitgliedsrechte und bekam vor dem Landesschiedsgericht recht.
Ulbrich kippte das Urteil zu den Mitgliedsrechten – auch mit dem Hinweis, daß es in den Nürnberger Rassengesetzen nicht um Sprachen gehe, sondern um Blut. Das NRW-Mitglied wäre dann so gesehen Sprecher einer arischen Sprache und nicht – wie bei den Nationalsozialisten – Teil einer ethnischen Gruppe. (zit)