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Werner Patzelt, Deutschlands blaues Wunder, AfD

Gesetzliche Vorgabe: „Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ bekommt Gender-Zusatz

Gesetzliche Vorgabe: „Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ bekommt Gender-Zusatz

Gesetzliche Vorgabe: „Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ bekommt Gender-Zusatz

Außenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen), Prof. Dr. Karl Lauterbach, Bundesminister für Gesundheit, Deutschland, Berlin, Bundeskanzleramt, Das Bundeskabinett befasst sich in seiner 85. Sitzung am 20. Dezember 2023 unter anderem mit dem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Postrechts. Beide lieben die Gendersprache.
Außenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen), Prof. Dr. Karl Lauterbach, Bundesminister für Gesundheit, Deutschland, Berlin, Bundeskanzleramt, Das Bundeskabinett befasst sich in seiner 85. Sitzung am 20. Dezember 2023 unter anderem mit dem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Postrechts. Beide lieben die Gendersprache.
Außenministerin Annalena Baerbock und Gesundheitsminister Karl Lauterbach bei einer Kabinettssitzung: Beide sind große Anhänger der Gendersprache Foto: picture alliance / Metodi Popow | M. Popow
Gesetzliche Vorgabe
 

„Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ bekommt Gender-Zusatz

Seit Jahrzehnten wissen die Deutschen: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“. Damit ist nun Schluß. Denn die Bundesregierung diktiert ein Gender-Update.
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Die Warnung bei Medikamentenwerbung gehört zu den wenigen verbliebenden Konstanten in Deutschland. Doch nach mehr als 30 Jahren soll auch mit „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ Schluß sein. Bereits in der kommenden Woche – am 27. Dezember – läuft die Übergangsfrist für ein im Sommer beschlossenes Gender-Gesetz aus. 

Unter „gleichstellungspolitischen Aspekten“ sollen fortan auch Frauen in dem Hinweis unterkommen. „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke“, wird es künftig heißen. Das Bundesgesundheitsministerium behauptet, der Jahrzehnte alte Hinweis sei „seit Jahren wegen der Verwendung des generischen Maskulinums Gegenstand von Diskussionen“ gewesen. 

Die Logik des Gesetzgebers: Das generische Maskulinum ist nicht generisch, sondern mache Frauen kategorisch unsichtbar. Da aber Patienten nicht nur bei männlichen Ärzten und Apothekern nachfragen können, muß eine Änderung her. Tatsächlich ist der Frauenanteil in Praxen bereits im Jahr 2022 auf 50 Prozent geklettert, wie das Bundesarztregister Ende 2022 bekannt gab. Parität, ganz ohne Gender-Hinweis.

Neuer Gender-Hinweis nicht „professionell sprechbar“

Doch an dem neuen Spruch gibt es nicht nur nostalgische Bedenken. Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller kritisierte, daß der Hinweis bereits jetzt äußerst schnell gesprochen wird. Der neue längere sei nicht innerhalb der „etablierten Zeitspanne von vier Sekunden professionell sprechbar“.

Das Gesundheitsministerium hält dagegen, es sei lediglich „ein einmaliger Umstellungsaufwand“ für die Unternehmen. Steigende Werbekosten aufgrund „des geringfügig verlängerten Textes, der in der audiovisuellen Werbung zu sprechen ist“, wären zudem derzeit rein hypothetisch.

Konträr dazu verpflichten sich immer mehr Bundesländer der korrekten Rechtschreibung. Zuletzt kündigten Bayern und Hessen an, die Gendersprache in öffentlichen Institutionen zu verbieten. Zudem erzielen Bürgerbegehren in Baden-Württemberg und Hamburg im Kampf um die deutsche Sprache erste Erfolge.

Außenministerin Annalena Baerbock und Gesundheitsminister Karl Lauterbach bei einer Kabinettssitzung: Beide sind große Anhänger der Gendersprache Foto: picture alliance / Metodi Popow | M. Popow
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