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Ökoworld AG: Nach Protest: Keine Straf-Erstattung für Klimakleber

Ökoworld AG: Nach Protest: Keine Straf-Erstattung für Klimakleber

Ökoworld AG: Nach Protest: Keine Straf-Erstattung für Klimakleber

Eine Klimakleberin klebt sich in Berlin an einen Lkw, um ihn an der Weiterfahrt zu hindern. Polizisten versuchen, sie von dort zu lösen.
Eine Klimakleberin klebt sich in Berlin an einen Lkw, um ihn an der Weiterfahrt zu hindern. Polizisten versuchen, sie von dort zu lösen.
Eine Klima-Extremistin klebt sich ien Berlin an einen Lkw, um ihn an der Weiterfahrt zu hindern. Polizisten versuchen, sie von dort zu lösen. Foto: picture alliance / PIC ONE | Stefan Müller
Ökoworld AG
 

Nach Protest: Keine Straf-Erstattung für Klimakleber

Ein grüner Investmentfonds kündigt an, alle Strafzahlungen der Klimakleber in voller Höhe zu übernehmen. Warum er nun einen Rückzieher machen muß.
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HILDEN. Die Freude bei der „Letzten Generation“ währte nur einen Tag: Der grüne Kapitalanleger Ökoworld AG hat seine Bereitschaft zurückgezogen, alle Strafgelder für die Klimakleber „in voller Höhe“ zu übernehmen.

Der Vorstandsvorsitzende Alfred Platow machte nach scharfen Protesten einen Rückzieher. Das Investmentfonds-Unternehmen sei seit der Ankündigung „massiv öffentlich angefeindet“ worden, schrieb er auf der Firmen-Webseite. Demnach wurden auch „Mitarbeitende persönlich angegriffen für die Aussagen, die ich als Gründer und Vorstandsvorsitzender der Ökoworld AG veröffentlicht habe und für die ich persönlich die alleinige Verantwortung trage“.

Es sei „in keiner Weise meine Intention, zu Straftaten anzustiften, einen Freibrief für Straftaten auszustellen oder das Gesetz zu relativieren“, schrieb Platow nun. Seine Aussagen seien „in dieser Form nicht angemessen“ gewesen. Er werde stattdessen nun 20.000 Euro an den Umwelt-Treuhandfonds (UTF) überweisen.

Straferstattung für Klimakleber als „Untreue“

Das Geld dafür komme „ausschließlich aus privaten Quellen von Gleichgesinnten und Weggefährt:innen“. Platow betonte, „daß weder das Sondervermögen der Ökoworld-Fonds noch Firmengelder hier eingesetzt werden“.

Denn dem Kapitalanleger hätte auch Ärger mit der Finanzaufsicht und Gerichten gedroht. Laut Juristen könnte bei der Übernahme von Strafzahlungen für die Klimakleber der Straftatbestand der Untreue erfüllt sein. Außerdem liege eine Pflichtverletzung vor, wenn dies nicht am Unternehmenswohl orientiert sei und gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Unternehmensführung verstoße. (fh)

Eine Klima-Extremistin klebt sich ien Berlin an einen Lkw, um ihn an der Weiterfahrt zu hindern. Polizisten versuchen, sie von dort zu lösen. Foto: picture alliance / PIC ONE | Stefan Müller
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