ULM. Im Fall der brutalen Messerattacke auf zwei Mädchen in Illerkirchberg hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage wegen Mordes erhoben. „Die Staatsanwaltschaft wertet das Verhalten des Angeschuldigten als Mord und versuchter Mord mit gefährlicher Körperverletzung“, teilte die Behörde am Dienstag mit. Der 27jährige Asylbewerber aus Eritrea soll die beiden Kinder auf dem Schulweg überfallen und eines der beiden Mädchen dabei umgebracht haben.
Der Ausländer habe sich im Dezember vergangenen Jahres mit einem 16 Zentimeter langen Messer bewaffnet, um mit der Klinge in der Hand von den Mitarbeitern der Ausländerbehörde der Stadt Ulm Ausweisdokumente abzupressen. Auf dem Weg in die Innenstadt seien ihm laut der Staatsanwaltschaft schließlich die Mädchen Ece S. und ihre 13jährige Freundin auf ihrem Weg zur Schule begegnet.
Das Überleben des zweiten Mädchens war pures Glück
„In der irrigen Annahme, daß die beiden an seinem Haus in diesem Moment vorbeigehenden Mädchen – die 14-jährige Ece und ihre 13-jährige Freundin – das Messer bei ihm entdeckt hätten, soll der Angeschuldigte spontan beschlossen haben, diese zu töten“, erläuterten die Ankläger das mutmaßliche Mordmotiv des Migranten. Dadurch hätte er verhindern wollen, daß die Polizei ihm bei der Beschaffung der Paßdokumente in die Quere kommt.
Zunächst habe der Eritreer seine beiden Opfer im Vorbeigehen gegrüßt, um anschließend „unter Ausnutzung des Überraschungsmoments“ auf eines der Kinder einzustechen. „Dem glücklichen Zufall war es zu verdanken, daß die Messerklinge nicht in den Brustkorb der Geschädigten eindrang, sondern durch eine Rippe abgelenkt wurde“, kommentierte die Staatsanwaltschaft Ulm ihre bisherigen Kenntnisse zum Tathergang.
Dem mutmaßlichen Messermörder droht eine lebenslange Freiheitsstrafe
Nach diesem erfolglosen Angriff konnte das malträtierte Mädchen die Flucht antreten. Die 14jährige Deutschtürkin Ece hingegen soll von dem Eritreer hinterrücks zu Boden gestoßen worden sein. „Daraufhin soll er mehrfach mit seinem Messer mit 16 cm Klingenlänge in den Bereich des Rückens und des Hinterkopfs seines Opfers gestochen haben, bis dieses leblos am Boden liegen blieb“, schilderten die Juristen den Vorfall. Wenig später erlag das zugerichtete Kind seinen Verletzungen.
Noch am selben Tag nahm die Polizei den mutmaßlichen Täter in seiner Asylunterkunft fest. In der Vernehmung durch die Beamten gestand der Flüchtling seine Tat, ohne sich dabei an das überlebende zweite Opfer seiner Attacke erinnern zu können. „Nach der vorläufigen Einschätzung des psychiatrischen Sachverständigen ist beim Angeschuldigten von einer vorhandenen Schuldfähigkeit auszugehen“, teilte die Ulmer Staatsanwaltschaft mit. Im Falle einer Verurteilung droht dem Ausländer daher eine lebenslange Freiheitsstrafe. (fw)