Für die einen ist es Karneval, für die anderen ist es Fasching. Für alle Narren ist es die fünfte Jahreszeit. Vom 11. November bis zum Kehraus am Ascher Mittwoch herrscht in den Karnevals- und Faschingsvereinen Ausnahmezustand, alles fiebert auf den Höhepunkt der Narrenzeit hin: den Straßenumzügen am Rosenmontag und Faschingsdienstag.
Zwei Jahre mußten Narren pandemiebedingt auf ihren geliebten Brauch ganz verzichten oder unter Corona-Beschränkungen unter Abstandregeln feiern. 2023 sollte alles wieder wie früher sein, unbeschwert und beschwingt, doch nun droht Ungemach: Der staatliche Regulierungswahn hat wieder einmal zugeschlagen.
Teure Sicherheitsvorschriften vermiesen in Rheinland-Pfalz die Stimmung, vielen Fastnachtsumzügen droht das Aus. Paragraph 26 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) bestimmt den Rahmen für öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel. Zwar gilt diese Verordnung bereits seit dem 6. April 2021, doch wegen der restriktiven Corona-Auflagen kam sie noch nicht zum Greifen, da es seither keine großen Umzüge gab.
Fasching ist Festtag des kleinen Mannes
Knackpunkt der Verordnung ist die neue Definition von Großveranstaltungen. Diese werden ab einer Teilnehmerzahl von gleichzeitig 15.000 Menschen oder einer täglichen Besucherzahl in Höhe von 30.000 festgesetzt.
Wer einmal einen Faschingsumzug besucht hat, weiß, daß sogar kleine Dörfer schnell eine Besucherzahl von 15.000 Zuschauern knacken. Schließlich arbeiten und wirken sämtliche örtliche Vereine und Betriebe mit. Egal, ob man Fasching mag oder nicht, es hat Tradition „die da oben“ auf die Schippe zu nehmen und seinen Unmut über die politischen Mißstände in Form von großen Pappmasché-Figuren auf umgebauten Traktoranhängern Ausdruck zu verleihen. Es ist die Zeit des Jahres, in der der kleine Mann den „Großkopferten“ so richtig die Meinung geigen kann. Und genau das soll nun reglementiert werden.
Das Gesetzt verlangt eine fristgerechte Anmeldung bei den Ordnungsbehörden und zwar gestaffelt nach der Größe der Veranstaltung. Ob nun das Wetter mitspielt oder nicht und sich allein dadurch die Anzahl der Teilnehmer vervielfachen kann oder gegen Null gehen kann, interessiert den gemeinen Amtsschimmel nicht. So ist auch das Sicherheitskonzept zwingend abzustimmen und vor allem auch umzusetzen. Natürlich behält es sich die zuständige Ordnungsbehörde vor, auch Veranstaltungen unter 5.000 Teilnehmern diese Auflagen aufzubrummen.
Staat setzt falsche Prioritäten
Dieser Paragraph bedeutet für viele Dörfer und Karnevalvereine, daß sie sich die Umzüge nicht mehr leisten können. Einige Umzüge wurden bereits abgesagt. Der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) steht dennoch hinter dem neuen Gesetz. Es sichere den Veranstalter auch ab, wenn es um Haftungsrisiken ginge, alles andere wäre „grob fahrlässig“.
Heutzutage wird dem Einzelnen kaum mehr Eigenverantwortung zugetraut. Der Staat mischt sich allerorten ein, egal ob es um die Gesundheit oder die Kindeserziehung geht. Alles wird so lange reguliert, bis der letzte Tropfen Freiheit aus unserer Gesellschaft ausgewrungen ist.
Auf der anderen Seite läßt der Staat es einfach laufen: illegale Migration, kriegsähnliche Silvester-Ausschreitungen oder Straßenblockaden durch Klima-Kleber. Grenzen oder die kritische Infrastruktur, wie Bahngleise oder Flughäfen, werden nicht ausreichend gesichert, aber wenn es darum geht, daß freie Bürger ihre Kultur pflegen, dann ist immer wer mit einem Zollstock und einem Handzähler zur Stelle.