BERLIN. Eine Kampagne gegen den ehemaligen Verfassungsschutzpräsidenten Hans Georg Maaßen (CDU) hat den C.H.-Beck-Verlag aufgefordert, die Zusammenarbeit mit dem Juristen zu beenden. Dieser hatte bisher einen Kommentar zum Grundgesetz aus dem Haus des Fachbuchverlags als Co-Autor mit verantwortet.
„Maaßen muß weg“ verlangte in einem Kommentar für die Süddeutsche Zeitung deren Korrespondent für das Bundesverfassungsgericht, Wolfgang Janisch. Es sei „nicht tragbar“, daß der „Vertreter rechter Thesen“ in dem Beck-Kommentar „ausgerechnet das Asylrecht“ behandele, empörte sich Janisch.
Autor droht mit Boykott, wenn Maaßen nicht geht
Der Jurist Stefan Huster, ebenfalls Co-Autor des renommierten Grundrechts-Kommentars von Volker Epping und Christian Hillgruber, drohte mit Boykott. Maaßen sei in den vergangenen Jahren „politisch falsch abgebogen“, sagte er im SWR2. Er unterstellte dem Mitglied der CDU-Werteunion, „die eine oder andere Umsturzphantasie“ zu bedienen und „die Axt an die Wurzel von Demokratie und Rechtsstaat“ zu legen.
„Derartige Positionen möchte ich nicht hoffähig machen, indem ich gemeinsam mit ihren Vertretern unsere Verfassung kommentiere“ schrieb Huster in einem Gastkommentar für die FAZ. Wer an einem solchen Kommentarwerk mitschreibe, müsse sich zum Grundgesetz bekennen. „Das sehe ich bei Hans-Georg Maaßen nicht mehr gewährleistet.“
Kommentar-Betreuer weisen Vorwürfe von sich
Harter Tobak für Epping und Hillgruber, die für den Beck-Verlag den Standartkommentar mit den rund vierzig Co-Autoren betreuen. In einem Brief an die Co-Autoren warfen sie den Kampagnenführern vor, „den Verlag und die Herausgeber unter ungebührlichen politischen Druck zu setzen und in Mißkredit zu bringen“.
Maaßens Kommentierungen seien in keiner Weise zu beanstanden, hielten Epping und Hillgruber fest. „Was in den sozialen Medien zuweilen geäußert und verbreitet wird, ist mitunter schlicht unangemessen, wahrlich nicht nur bei Herrn Maaßen. Es ist aber im Regelfall, wie auch bei Herrn Maaßen, von der individuellen Meinungsfreiheit gedeckt.“ (JF)