MAINZ. Der frühere Finanzminister Ingolf Deubel (SPD) muß von den 88.000 Euro, die er sich vom Land Rheinland-Pfalz geliehen hat, nur 40.000 Euro zurückzahlen. Darauf habe man sich mit ihm geeinigt, gab jetzt das Büro von Ministerpräsidentin Marie-Luise („Malu“) Dreyer auf eine parlamentarische Anfrage der CDU bekannt.
Deubel hat den größten Skandal in der Geschichte des Landes zu verantworten: Die gescheiterte Privatfinanzierung des Ausbaus des Nürburgrings hatte den Steuerzahler 330 Millionen Euro gekostet. Deubel wurde 2020 im Zusammenhang mit dieser da bereits elf Jahre zurückliegenden Affäre zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Für seine Verteidigung in dem Prozeß, der bereits 2012 begonnen und zunächst mit einer dreieinhalbjährigen Gefängnisstrafe endete, hatte er sich das Darlehen des Landes auszahlen lassen. Deubel legte Revision ein und erreichte schließlich eine Reduzierung der Haft.
Nur verweigerte der heute 72jährige die Rückzahlung und zog vor das Verwaltungsgericht Koblenz. Außergerichtlich einigte sich Deubel aktuell mit der Landesregierung in einem Vergleich darauf, daß er nicht einmal die Hälfte der Summe plus Zinsen zurückzahlt. Den Rest übernimmt der Steuerzahler. Die aufgelaufenen Gerichtskosten von 733 Euro teilen sich beide Seiten.
Wegen Untreue und Falschaussage verurteilt
Deubel hatte argumentiert, nicht in allen damaligen Anklagepunkten schuldig gesprochen worden zu sein. Daher müsse er auch nicht das volle Darlehen zurückzahlen. Dies sieht offenbar auch die aktuelle SPD-geführte Regierung so und erließ ihm nun 48.000 Euro. Der größte Teil des Darlehens wurde somit praktisch in eine Schenkung umgewandelt.
Der SPD-Politiker gehört zu den wenigen Regierungsmitgliedern in Deutschland, die für politische Entscheidungen ins Gefängnis mußten. Wegen Untreue und uneidlicher Falschaussage war er verurteilt worden, kam aber nach der Hälfte der Strafe auf freien Fuß. Der Rest wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Die Staatskanzlei von Ministerpräsidentin Dreyer teilte auf die CDU-Anfrage auch mit, daß Deubel „auf alle etwaigen Schadensersatzansprüche gegen das Land Rheinland-Pfalz im Zusammenhang mit der zeitweisen Einstellung seiner Pensionszahlungen“ verzichte. (fh)