BERLIN. Obwohl die EU empfiehlt, die Maskenpflicht in Flugzeugen ab heute aufzuheben, gilt sie in Deutschland weiter. Das von Karl Lauterbach (SPD) geführte Bundesgesundheitsministerium teilt mit, daß man die Empfehlung nicht umsetzen werde. Das heißt: Alle Passagiere, die in Deutschland starten oder landen, müssen weiter eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Dies gilt bereits beim Einstieg und dann während des gesamten Fluges – auch auf Langstrecken. Laut Lauterbach-Ministerium ist es verpflichtend, an Bord eine FFP2- oder eine medizinische Maske zu tragen. Abnehmen darf man sie nur beim Essen und Trinken. Ausgenommen davon sind nur Kinder unter sechs Jahren.
Auch im ÖPNV gilt weiter die Maskenpflicht
Die weiter bestehende Maskenpflicht entspreche auch den neuen EU-Empfehlungen, behauptet das Ministerium. Richtig ist: Sowohl die Luftsicherheitsagentur EASA als auch die EU-Gesundheitsbehörde ECDC empfehlen ab heute, Masken in Flughäfen und Flugzeugen nicht mehr zu tragen. Ausnahme: Wenn am Abflug- oder Zielort eine Maskenpflicht im Verkehr besteht, könne diese aber weiter auch in Maschinen gelten. Offenbar bezieht sich Lauterbach auf diese Regelung. Denn im Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) muß weiter eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Dort darf allerdings jeder transportiert werden. Für einen Flug müssen Passagiere vollständig geimpft, genesen oder getestet sein.
In Deutschland ist die bundesweite Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen im Infektionsschutzgesetz vorerst bis 23. September festgelegt. Offenbar hat der Gesundheitsminister nicht vor, diesen Termin vorzuziehen. (fh)