LUXEMBURG. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Ungarn erneut für einen Verstoß gegen die Rechtsstaatlichkeit gerügt. Das Land darf keine Disziplinarmaßnahmen gegen seine Richter verhängen, wenn sie bei Vorlagefragen den EuGH anrufen, heißt es in der Entscheidung aus Luxemburg.
Richter der EU-Mitgliedsstaaten haben die Möglichkeit, den EuGH bei Fragen zur Rechtsprechung zu konsultieren, wenn diese womöglich in Widerspruch zu EU-Recht steht. In Ungarn müssen Richter mit einem Disziplinarverfahren rechnen, wenn sie ein Vorgabeentscheidungsersuchen an den EuGH erheben, das zur Beurteilung des konkreten Falls nicht notwendig ist. Die Generalstaatsanwaltschaft kann dann beim Obersten Gerichtshof beantragen, die Vorlage als rechtswidrig einzustufen und Maßnahmen gegen den entsprechenden Richter einleiten.
EuGH rügte Ungarn zuletzt vergangene Woche
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Diese Regelung könnte die ungarischen Richter in unzulässiger Weise davon abhalten, sich bei Vorlagefragen an das Luxemburger Gericht zu wenden, heißt es in dem Urteil weiter. Der EuGH allein entscheide über die Zulässigkeit einer entsprechenden Nachfrage.
Bereits im Juli hatte der EuGH Polen für eine ähnliche Regelung gerügt. Vergangene Woche beanstandete er zudem Ungarns „Stopp-Soros-Gesetz“, das auf eine bessere Abwehr illegaler Einwanderung abzielte. (zit)