Anzeige
Anzeige
Hörner Group, Stifte, Schreibgeräte

Quellensteuer: Der Grund für Shells Rückzug aus den Niederlanden

Quellensteuer: Der Grund für Shells Rückzug aus den Niederlanden

Quellensteuer: Der Grund für Shells Rückzug aus den Niederlanden

Shell-Tankstelle: Konzernzentrale soll nach Großbritannien verlegt werden
Shell-Tankstelle: Konzernzentrale soll nach Großbritannien verlegt werden
Shell-Tankstelle: Konzernzentrale soll nach Großbritannien verlegt werden Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Sebastian Kahnert
Quellensteuer
 

Der Grund für Shells Rückzug aus den Niederlanden

Nach Unilever ist Shell der zweite Großkonzern, der die Niederlande verläßt und seinen Sitz nach Großbritannien verlegt. Der Hauptgrund dafür ist die Quellensteuer und die wird auch in Deutschland erhoben, obwohl sie ein Anachronismus und eigentlich überflüssig ist.
Anzeige

Weihnachts-Abo, Weihnachtsbaum, Zeitungen

Viel Wirbel erzeugt der Umzug des Energieriesen Royal Dutch Shell aus den Niederlanden nach Großbritannien. Nach Unilever ist es bereits der zweite Großkonzern, der das Land verläßt. Wie bei Unilever ist die holländische Quellensteuer Stein des Anstoßes. Bei Shell kommt außerdem noch Unmut über das niederländische Gerichtsurteil dazu, das die Firma zur Senkung seines CO2-Ausstoßes zwingt. Shell will Revision beantragen.

Doch Hauptgrund ist die Quellensteuer. Wie auch Deutschland erheben die Niederlande eine Quellensteuer auf Dividenden. Dort sind es 15 Prozent, in Deutschland sogar 26,325 Prozent („Abgeltungssteuer“ mit Solidaritätszuschlag).

In den Niederlanden fällt Quellensteuer nicht nur auf Dividenden an, sondern auch auf Aktienrückkäufe. Dahinter steckt der Gedanke, daß ein Aktienrückkauf einer Dividende ähnelt, weil dadurch der Kurs der Aktien steigt und der Aktionär mehr Vermögen hat. Im Gegensatz zur Dividende wird bei einem Aktienrückkauf zunächst nicht der Aktionär besteuert, sondern das Unternehmen.

Es handelt sich um eine Dreifachbesteuerung

Das führt später zu einer Doppelbesteuerung, denn verkauft der Aktionär die durch den Rückkauf gestiegene Aktie, wird dieser Kursgewinn erneut besteuert, allerdings diesmal beim Aktionär. Die Vermeidung dieser Doppelbesteuerung ist der Grund, weshalb die meisten Länder, auch Deutschland, Unternehmen nicht für Aktienrückkäufe besteuern. Strenggenommen handelt es sich sogar um eine Dreifachbesteuerung, denn der für den Aktienrückkauf verwendete Gewinn wurde vom Unternehmen bereits versteuert.

Shell fordert die Niederlande seit 2005 zur Abschaffung der Quellensteuer auf. 2017 sah es so aus, als könne es gelingen, als der Konzern Unilever die Niederlande wegen der Quellensteuer verließ. Doch Premierminister Mark Rutte kassierte den Gesetzesvorschlag im Folgejahr wegen des lautstarken Widerstands der Opposition, die die Aufgabe der Doppelbesteuerung als Geschenk für multinationale Konzerne bezeichnete und mit diesem Spruch die Unterstützung der Öffentlichkeit gewann. Shells Umzug ist jetzt die Quittung dafür.

Dabei sind Quellensteuern ein Anachronismus, der mit dem multilateralen Steuerinformationsaustauschs überflüssig geworden ist. Sie wurden ursprünglich eingeführt, um Steuerhinterziehung durch Wertpapierdepots im Ausland unattraktiv zu machen. Dem 2016 eingeführten multilateralen Informationsaustausch gehören inzwischen über 100 Länder weltweit an. Auch ehemals felsenfeste Verstecke wie die Schweiz, Liechtenstein oder die Kaimanninseln teilen heutzutage Kapitaleinkünfte dem Heimatland des Kontoinhabers mit. Wenn man Einkünfte nicht verstecken kann, ist der Abzug einer Steuer an der Quelle eigentlich überflüssig.

Quellensteuern sind wahre Bürokratiemonster

Quellensteuern haben sich inzwischen zu einem Bürokratiemonster entwickelt. Für Steuerinländer sind sie kein Problem, denn sie werden von der Bank zum Zeitpunkt der Dividendenzahlung automatisch abgebucht. In der Steuererklärung verrechnen sie sich mit den fälligen Steuern. In Deutschland ist die Quellensteuer mit der Abgeltungssteuer identisch, so daß sie auf Steuerinländer keine Auswirkung hat.

Ausländer hingegen, die in Deutschland nicht steuerpflichtig sind, müssen einen Antrag auf Rückerstattung der Quellensteuer stellen. Wieviel sie erstattet bekommen, hängt vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen ab. Auch Deutsche, die ausländische Aktien in ihrem deutschen Wertpapierdepot halten, bekommen ausländische Quellensteuern von Dividenden abgezogen.

Ein Teil davon kann mit der deutschen Abgeltungssteuer verrechnet werden, ein Teil kann man vom ausländischen Fiskus rückerstattet bekommen. Doch das ist ein bürokratischer Hürdenlauf: die Bankbestätigung allein kostet – je nach Bank – saftige Gebühren. Das deutsche Finanzamt muß den Rückerstattungsantrag abstempeln, der dem ausländischen Finanzamt vorgelegt wird.

Die Schweiz steht im Ruf, innerhalb weniger Wochen zu zahlen, während Italien und Frankreich in Einzelfällen bis zu zehn Jahre brauchen sollen. Nach Erfahrung des Autors dieser Zeilen erledigt auch der deutsche Fiskus Rückerstattungsanträge zügig. Allerdings nicht, ohne vorher fleißig Daten gesammelt zu haben, obwohl im Doppelbesteuerungsabkommen davon eigentlich nicht die Rede ist. Für die Kosten der Datensammelwut kommt letztlich der deutsche Steuerzahler auf.

Da Quellensteuern ohnehin verrechnet und rückerstattet werden, hat das Finanzamt im Zeitalter des multilateralen Informationsaustauschs keinerlei Mehreinnahmen mehr durch die Quellensteuer. Einzige Ausnahme sind Kleinanleger, für die sich eine Rückerstattung wegen der hohen Bankgebühren nicht lohnt, oder die vielleicht gar nicht wissen, daß ihnen eine Rückerstattung zusteht. Doch ob von diesen glücklosen Kleinanlegern genug Masse zusammenkommt, um die Bürokratie- und Datensammelkosten zu decken, ist mehr als fraglich.

Shell-Tankstelle: Konzernzentrale soll nach Großbritannien verlegt werden Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Sebastian Kahnert
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag