BERLIN. Die AfD hat das Verbot zweier Demonstrationen gegen die Corona-Politik am Wochenende in Berlin kritisiert. „Niemand versteht mehr, warum am vergangenen Wochenende der Christopher-Street-Daymit mehreren 10.000 Teilnehmen stattfinden durfte und jetzt Kundgebungen von sogenannten Querdenkern verboten werden. Das ist ganz klar Messen mit zweierlei Maß“, sagte der AfD-Fraktionschef im Berliner Abgeordnetenhaus, Georg Pazderski, am Donnerstag.
Er vermutet politische Gründe hinter der Entscheidung. „Wer Rot-Rot-Grün in den Kram paßt, darf machen, was er will.“ Sobald „regierungskritische Töne“ zu erwarten seien, „schlägt Innensenator Geisel wieder in alter SED-Tradition zu“, kritisierte Pazderski. Dieses Verhalten beschädige die freiheitliche Demokratie massiv. „Inhalte von Kundgebungen können und dürfen kein Anlaß für Verbote sein.“
Die Berliner Polizei hatte zuvor mitgeteilt, sie habe zwei für Samstag und Sonntag angemeldete Versammlungen gegen die Corona-Politik untersagt. Um welche Demonstrationen es sich genau handelt, machte ein Sprecher auch auf Nachfrage von Nachrichtenagenturen keine Angaben. Die Prüfung weiterer Kundgebungen dauere zudem noch an.
Verbot gekippt: Geisel in der Kritik
Laut Versammlungsbehörde ist für Sonntag eine „Querdenken“-Kundgebung auf der Straße des 17. Juni nahe des Brandenburger Tors geplant. Die Initiative „Querdenken 711“ hatte rund 22.500 Teilnehmer angemeldet. Nach RBB-Informationen sei dies eine der beiden verbotenen Demonstrationen.
Die Stuttgarter Organisation gab laut der Deutschen Presse-Agentur an, sie habe ein „Notfallkonzept“ entworfen, falls es zu Verboten komme. „Wir müssen uns darauf vorbereiten, wenn Versammlungen, die regierungskritisch sind, einfach pauschal verboten werden. Dann haben wir doch gar keine andere Möglichkeit, als Alternativen zu prüfen.“
Die Berliner Behörden hatten bereits Ende August 2020 eine „Querdenken“-Demonstration verboten. Als Grund gab die Polizei an, daß es durch die Ansammlung Zehntausender Menschen, die oft auch keine Maske trügen und keinen Abstand hielten, zu einem Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung komme. Das Verwaltungsgericht kippte die Entscheidung anschließend. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte daraufhin die Aufhebung des Verbots. Innensenator Andreas Geisel (SPD) mußte wegen des Verbots breite Kritik einstecken. (ls)